| Sven Siebenand |
| 13.04.2026 12:30 Uhr |
Neuromodulation ist kein Mittel der ersten Wahl, sondern kommt erst dann ins Spiel, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten wie Medikamente und Physiotherapie ausgeschöpft sind. / © GettyImages/Ruslanas Baranauskas/Science Photo Library
Schmerzschrittmacher funktionieren ähnlich wie Herzschrittmacher: Sie senden elektrische Impulse, in diesem Fall an Nerven, um die Schmerzwahrnehmung zu verändern, ohne die Nerven zu schädigen. Wie Professor Dr. Jan Vesper von der Universität Düsseldorf in einer Pressemitteilung der DGS erklärt, ist Neuromodulation im Prinzip die Veränderung verloren gegangener oder gestörter Nervenfunktion durch elektrischen Strom.
»Wir implantieren sehr feine Elektroden in die Nähe von Nerven oder des Rückenmarks und verbinden sie mit einem kleinen Stimulator unter der Haut. Dieses Gerät sendet schwache elektrische Impulse aus, die die Schmerzsignale im Nervensystem herunterregeln. Im Unterschied zu einer großen Operation wird kein Gewebe weggenommen oder zerstört. Wenn die Therapie während der Testphase nicht den gewünschten Effekt hat, können wir das System in der Regel auch wieder entfernen«, so der Neurochirurg.
In den meisten Fällen handele es sich um einen minimalinvasiven Eingriff, der unter Narkose oder Regionalanästhesie durchgeführt wird. Wie bei jedem Eingriff gebe es Risiken wie Wundinfektionen, Blutergüsse oder ein Verrutschen, in seltenen Fällen auch mechanische Probleme. Insgesamt sei die Komplikationsrate im Vergleich zu großen Wirbelsäulenoperationen aber deutlich niedriger.
Der Mediziner betont, dass Neuromodulation niemals die erste Wahl darstellt und immer erst dann ins Spiel kommt, wenn andere Methoden wie Medikamente, Physiotherapie, Psychotherapie, Nervenblockaden, manchmal auch Operationen und eine interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie ausgeschöpft sind. Typische Kandidaten seien Menschen mit chronischen Rücken- und Beinschmerzen nach mehreren Wirbelsäulenoperationen, mit schweren neuropathischen Schmerzen nach Nervenverletzungen oder Bandscheibenschäden, mit bestimmten Gefäßerkrankungen oder Tumorschmerzen. Nicht geeignet sei die Methode zum Beispiel, wenn die Ursache des Schmerzes unklar ist.
Eine neue S3-Leitlinie »Invasive Neuromodulation zur Therapie chronischer Schmerzen« wird festlegen, bei welchen Diagnosen, in welchem Stadium und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen welche Verfahren eingesetzt werden sollen: von der Rückenmarkstimulation über die Ganglienstimulation bis zur peripheren Nervenstimulation.