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Zulassung zum Staatsexamen

Fachschaften fordern Abschaffung von Gebühren

Für Pharmaziestudierende in Berlin, Hessen und im Saarland fallen im Gegensatz zu Studierenden der übrigen Bundesländer Gebühren für die Zulassung zum Staatsexamen durch die Landesprüfungsämter an. In einem offenen Brief fordern die Fachschaften der Universitäten in Berlin, Frankfurt, Marburg und Saarbrücken nun, diese abzuschaffen.
Carolin Lang
02.05.2022  15:30 Uhr

»Diese Gebühren stellen für das Budget eines oder einer Studierenden eine unnötige Belastung dar«, heißt es in dem Schreiben, über das der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) als Mitunterzeichner am heutigen Montag informiert. Die zusätzliche finanzielle Belastung könne Studierende im schlimmsten Fall davon abhalten, ihr Studium fortzusetzen, weil der Kostenaufwand einer erneuten Prüfung oder einer Wiederholungsprüfung für sie nicht zu stemmen sei. »Dies ist in unseren Augen ein untragbarer Zustand«, schreiben die Fachschaften.

Um die hohe Qualität in den Studiengängen zu Gesundheitsberufen bundesweit zu gewährleisten, müssten diese mit der Absolvierung von Staatsprüfungen abgeschlossen werden. »Jungen Menschen, die sich entschließen, einen Gesundheitsberuf zu ergreifen, sollten keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt werden, indem die Kosten für den bürokratischen Mehraufwand von Staatsprüfungen auf die Studierenden abgeladen werden«, argumentieren die Fachschaften weiter. In Berlin, Hessen und dem Saarland würden zur Zulassung »nicht unerhebliche« Gebühren erhoben. Als Größenordnung: In Berlin fallen für die Bearbeitung der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung aktuell 60 Euro, in Hessen 95 Euro und im Saarland 30 Euro an.

Im Rahmen der Chancengleichheit fordern die Fachschaften die entsprechenden Verordnungsgeber dazu auf, die Gebühren, die zur Zulassung zu den Staatsprüfungen und somit zur Erlangung der Berufserlaubnis notwendig sind, in den Studiengängen der Gesundheitsberufe abzuschaffen. »Da unser Gesundheitssystem dringend auf qualifiziertes Personal angewiesen ist, kann es nur im Sinne der Bundesländer sein, die Ausbildung von Nachwuchsheilberuflern und -heilberuflerinnen ausreichend zu fördern.«

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