Fachgesellschaft weist Kritik zurück |
Weder beim sogenannten Baby-Fernsehen (3D-Ultraschall ohne medizinische Indikation) noch bei medizinisch angezeigten Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft besteht laut DEGUM ein Risiko für das Baby. / Foto: Shutterstock/Monkey Business
Die neue Strahlenschutzverordnung gilt seit dem 1. Januar 2019. Darin heißt es in §10 zu Ultraschall in der Schwangerschaft: »Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht medizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.« Gemeint ist hier das sogenannte Baby-Fernsehen, also Ultraschalluntersuchungen, die einzig und allein der Freude der werdenden Eltern dienen und keinen medizinischen Zweck erfüllen. Um besonders plastische Bilder zu erhalten, kommt dabei häufig 3D-Ultraschall zum Einsatz.
»Man kann zwar dem sogenannten Baby-Fernsehen zu kommerziellen Zwecken kritisch gegenüberstehen, da – unter anderem aufgrund von oft wenig qualifizierten Anwendern – sehr wohl die reale Gefahr besteht, tatsächliche Probleme des Feten nicht zu erkennen«, sagt DEGUM-Vizepräsident Privatdozent Dr. Kai-Sven Heling in einer Mitteilung der Gesellschaft. »Doch die Anwendung des Ultraschalls zu diagnostischen Zwecken befürworten wir uneingeschränkt.« Die Formulierung in der neuen Strahlenschutzverordnung lässt eine mögliche Gefährdung des Babys durch den Ultraschall vermuten. Dagegen wehrt sich die DEGUM entschieden.
»Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen«, so Heling. Theoretisch könne durch den Ultraschall die Temperatur im Körper der Schwangeren ansteigen, allerdings deutlich weniger als bei Fieber oder starker körperlicher Aktivität. Auch für den von einigen US-Forschern gemutmaßten Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Ultraschalls beim Ungeborenen und späterem Autismus gibt es aus Sicht der DEGUM keine wissenschaftlich haltbare Evidenz.
Während der Schwangerschaft kann jede Frau laut den aktuellen Mutterschafts-Richtlinien in Deutschland drei von der Krankenkasse finanzierte Ultraschalluntersuchungen wahrnehmen. Weitere Untersuchungen sind bei Auffälligkeiten oder bestehenden Risiken angezeigt. Um frühe kindliche Fehlbildungen weitestgehend auszuschließen, besteht zudem die Möglichkeit, auf eigene Kosten sogenannte feindiagnostische Untersuchungen durchführen zu lassen.