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Rx-Boni
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FA verklagt Paritätische Stelle

Die Freie Apothekerschaft hat beim Verwaltungsgericht Berlin Untätigkeitsklage gegen die Paritätische Stelle erhoben. Dem Verein geht es nach eigenen Angaben um den Umgang mit Rx-Boni.
AutorKontaktPZ
Datum 06.07.2026  11:00 Uhr

Die Paritätische Stelle besteht aus jeweils drei Mitgliedern des GKV-Spitzenverbandes und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Das Kontrollgremium soll unter anderem Verstöße gegen die sozialrechtliche Arzneimittelpreisbindung ahnden. Dazu zählen unzulässige Rabatte oder Boni bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie sie bei ausländischen Versendern gang und gäbe sind.

Bislang hat die Paritätische Stelle keine Sanktionen wegen Verstößen gegen die Preisbindung verhängt. Hintergrund ist die Haftungslage: Zwar ist die Stelle gesetzlich legitimiert, für etwaige Schadensersatzforderungen würde der Staat aber nicht geradestehen. Die Haftung liegt bei der Paritätischen Stelle, laut einem Gutachten sogar persönlich bei den Vertretern von GKV und DAV.

Die Freie Apothekerschaft hatte im Oktober 2025 auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Einsicht in Unterlagen zum Umgang mit Rx-Boni beantragt. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, die Paritätische Stelle sei keine informationspflichtige Einrichtung im Sinne des IFG.

Das sieht man beim Verein anders. Gegen die Entscheidung hat die FA laut eigener Mitteilung Widerspruch eingelegt. Ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid sei jedoch bis heute nicht ergangen.

Die FA sieht »ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz«. Mit der erhobenen Untätigkeitsklage verfolge man das Ziel, sowohl eine gerichtliche Klärung der Informationspflicht als auch den Zugang zu den konkret begehrten Informationen zu erreichen.

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