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Apotheken-Stärkungsgesetz

Experten fordern regionale Lösungen für Apotheken

Geld für neue Dienstleistungen und ein Rx-Boni-Verbot, das auch die EU-Versender erfasst – das soll die Zukunft der Vor-Ort-Apotheken sicherstellen. Experten allerdings sind uneins über diesen Plan. Bei einer Anhörung im Bundestag plädierten viele von ihnen dafür, die Herausforderungen im Markt gezielter und auf regionaler Ebene in den Blick zu nehmen.
Stephanie Schersch
17.09.2020  09:12 Uhr

Eigentlich will die Bundesregierung mit ihrer Novelle vor allem die deutschen Präsenzapotheken stärken. Doch selten strahlt ein gesundheitspolitisches Vorhaben so sehr über die Grenzen hinaus wie das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Hintergrund ist das geplante Rx-Boni-Verbot, das auch Versender aus dem EU-Ausland rechtssicher an die deutschen Preisvorschriften binden soll. Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel dürften auch sie dann hierzulande nicht mehr gewähren.

Erreicht werden soll das über eine Verankerung des Boni-Verbots im Sozialgesetzbuch V. Zugleich soll im Arzneimittelgesetz (AMG) ein entscheidender Satz in § 78 wegfallen, der bislang die Preisbindung der ausländischen Versandapotheken im Rx-Bereich vorgibt. An dieser Stelle hatten Konflikte mit dem EU-Recht zuletzt immer wieder für Probleme gesorgt. Die Verlagerung der Vorschrift ins SGB V allerdings bringt einen entscheidenden Haken mit sich, denn Privatversicherte und Selbstzahler werden damit schlichtweg nicht erfasst.

»Die denkbar schlechteste Lösung.«

Entsprechend unzufrieden ist der Verband der Privaten Krankenversicherung mit dem Gesetzentwurf. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages warnte Verbandsreferentin Jenny Wernecke davor, die Vorgabe in § 78 tatsächlich zu streichen. Halte die geplante Verankerung der Preisbindung im Sozialgesetzbuch einer europarechtlichen Prüfung nicht stand, könnte es zu einem völlig deregulierten Rx-Markt kommen, sagte sie. »Das wäre dann für alle Versicherten und Versicherer die denkbar schlechteste Lösung.«

Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt warb dafür, den Absatz im Arzneimittelgesetz beizubehalten. Er zeigte sich zuversichtlich, dass erneute rechtliche Prüfungen den Satz nicht kippen würden. Dabei verwies Schmidt auch auf die bevorstehende Einführung des E-Rezepts, das den Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und EU-Versendern entscheidend verändern könnte. Deutliche Kritik kam zudem aus dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro). Mit der Streichung der Preisbindung im AMG seien Großhändler und direkt liefernde Hersteller aus dem EU-Ausland künftig gar nicht mehr an die deutsche Vorschrift gebunden, sagt Phagro-Chef André Blümel. »Wir fürchten einen ruinösen Preiswettbewerb.« Er forderte daher eine Pflicht für Apotheker, auch beim Bezug von Arzneimitteln die Preisvorschriften beachten zu müssen.

Beim GKV-Spitzenverband kann man der Idee eines generellen Rx-Boni-Verbots nicht viel abgewinnen. Vorstandsmitglied Stefanie Stoff-Ahnis kann sich stattdessen vorstellen, den Versendern einen Spielraum für geringe Boni zu gewähren. Zahlreiche Versandapotheken locken Patienten derzeit mit größeren Nachlässen, indem sie etwa auf Zuzahlungen verzichten. Die Kassen haben davon allerdings nichts. Dabei würden die Einsparungen eigentlich der Versichertengemeinschaft zustehen, wie Stoff-Ahnis betonte. Solche Fehlanreize wolle man daher künftig über individuelle Verträge mit den Versandapotheken ausschließen.

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