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Lieferkettengesetz

EU verschärft Anforderungen an Unternehmen

Die Institutionen der EU haben sich auf das neue europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geeinigt. Das Gesetz soll garantieren, dass grundlegende Standards entlang der Lieferketten eingehalten werden.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 14.12.2023  16:30 Uhr
Klimaschutzbezogene Pflicht der Unternehmen

Klimaschutzbezogene Pflicht der Unternehmen

Dass der Finanzsektor noch nicht in die Regulierung einbezogen wurde, dürfte die Erreichung der Ziele der CSDDD merklich einschränken, kommentierte Peter Gailhofer, Senior Researcher für Umweltrecht und Governance am Öko-Institut Berlin. Auf der »Habenseite des Kompromisses« stehe aber – neben zusätzlich einbezogenen, wichtigen Menschenrechtsgewährleistungen – eine »offenbar umfassende Regelung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und eine klimaschutzbezogene Pflicht der Unternehmen«. 

Zudem erläuterte Gailhofer, dass die Pflichten in der EU-Richtlinie und im deutschen Gesetz strukturell sehr ähnlich seien. »Unternehmen, die die entsprechenden Verfahren, Zuständigkeiten und so weiter bereits eingerichtet haben, um dem deutschen LkSG zu entsprechen, werden diese also nach aller Wahrscheinlichkeit nicht ändern müssen. Ganz im Gegenteil dürfte eher ein Vorsprung gegenüber Konkurrenten vorliegen, die noch nicht über ein Sorgfaltspflichtensystem verfügen«, so Gailhofer. Man werde zudem davon ausgehen können, dass der deutsche Gesetzgeber das LkSG nicht abschaffe, sondern anpasse, um die Anforderungen des Europäische Gesetzes umzusetzen.

Deutschland muss Gesetzgebung anpassen

Mit der Einigung im EU-Trilog seien nun die Weichen dafür gestellt worden, dass diese zentrale Anforderung des internationalen Menschenrechtsschutzes in die Praxis umgesetzt werde, bewertete Markus Kaltenborn, Professor für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum, das EU-Gesetz. Die Mitgliedstaaten müssten jetzt entsprechende Regelungen schaffen beziehungsweise – wie im Fall Deutschlands – ihre hierzu bereits bestehende Gesetzgebung anpassen. 

Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie stellt laut Kaltenborn einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des globalen Menschenrechtsschutzes dar. »Staaten haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass unternehmerische Aktivitäten nicht zur Verletzung grundlegender Menschen- und Arbeitsschutzrechte führen – egal auf welcher Ebene der Wertschöpfungskette und in welchem Land die betreffenden Personen tätig sind«, erklärte er weiter.

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