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PFAS
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EU erweitert Maßnahmen für sauberes Trinkwasser

Die EU-Mitgliedsstaaten sind seit gestern verpflichtet, so genannte »Ewigkeitschemikalien« im Trinkwasser systematisch zu überwachen und bestimmte Grenzwerte einzuhalten.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 13.01.2026  17:00 Uhr
Bei Grenzwertüberschreitung Öffentlichkeit informieren

Bei Grenzwertüberschreitung Öffentlichkeit informieren

Werden die Grenzwerte überschritten, müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die PFAS-Konzentration zu senken und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Gleichzeitig müssen sie die Öffentlichkeit informieren. Zu diesen Maßnahmen können die Schließung kontaminierter Brunnen, zusätzliche Aufbereitungsschritte zur PFAS-Entfernung oder die Einschränkung der Trinkwassernutzung während der gesamten Dauer der Grenzwertüberschreitung gehören.

Die verstärkte Überwachung hatten die EU-Staaten und das Europäische Parlament im Rahmen der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie 2020 beschlossen. Um eine einheitliche Überwachung in der gesamten EU zu unterstützen, veröffentlichte die Kommission 2024 technische Leitlinien zu Analysemethoden für die Messung des Gesamt-PFAS-Gehalts und der PFAS-Summe im Trinkwasser. Diese Leitlinien basieren auf einer technischen und sozioökonomischen Bewertung und wurden in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten entwickelt. Sie legen die geeignetsten Methoden zur Überwachung von PFAS gemäß der Neufassung der Richtlinie fest.

Das neue Meldesystem ist einfacher als unter der vorherigen Trinkwasserrichtlinie und reduziert den Umfang der zu meldenden Daten. Es ist das erste Mal, dass in der EU eine systematische Überwachung von PFAS im Trinkwasser eingeführt wird.

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