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PFAS
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EU erweitert Maßnahmen für sauberes Trinkwasser

Die EU-Mitgliedsstaaten sind seit gestern verpflichtet, so genannte »Ewigkeitschemikalien« im Trinkwasser systematisch zu überwachen und bestimmte Grenzwerte einzuhalten.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 13.01.2026  17:00 Uhr

Nach den gestern in Kraft getretenen neuen Regeln müssen die EU-Mitgliedstaaten die Konzentrationen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser harmonisiert überwachen und die EU-Kommission über die Überwachungsergebnisse informieren, um die Einhaltung der neuen EU-Grenzwerte gemäß der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie sicherzustellen. Das soll unmittelbar dazu beitragen, das Recht auf sicheres Trinkwasser für die Menschen in Europa durchzusetzen, was auch eines der Ziele der EU-Wasserresilienz-Strategie ist. Darüber informierte die EU-Kommission in einer Pressemeldung.

Bei der Chemikaliengruppe PFAS geht es Schätzungen zufolge um insgesamt mehr als 10.000 einzelne Stoffe. Die extrem stabilen Chemikalien, die natürlicherweise nicht vorkommen, können sich in der Umwelt anreichern. Viele mit PFAS verunreinigten Orte sind nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) noch unbekannt. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften – die Moleküle sind unter anderem sehr stabil und öl- wie auch wasserabweisend –  werden sie breit verwendet. Sie finden sich in Alltagsgegenständen wie Jacken, Pfannen und Kosmetik, sind aber auch Teil von Industrieprozessen und technischen Anwendungen. Von den relativ wenigen gut untersuchten PFAS gelten die meisten als mittel- bis hochtoxisch, vor allem für die Entwicklung von Kindern, so die Europäische Umweltagentur (EEA).

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, erklärte: dazu: »Die PFAS-Verschmutzung ist ein wachsendes Problem für das Trinkwasser in ganz Europa. Mit harmonisierten Grenzwerten und einer obligatorischen Überwachung, die jetzt in Kraft sind, verfügen die Mitgliedstaaten über die Regeln und Instrumente, um PFAS zum Schutz der öffentlichen Gesundheit rasch zu erkennen und zu bekämpfen.«

Bei Grenzwertüberschreitung Öffentlichkeit informieren

Werden die Grenzwerte überschritten, müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die PFAS-Konzentration zu senken und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Gleichzeitig müssen sie die Öffentlichkeit informieren. Zu diesen Maßnahmen können die Schließung kontaminierter Brunnen, zusätzliche Aufbereitungsschritte zur PFAS-Entfernung oder die Einschränkung der Trinkwassernutzung während der gesamten Dauer der Grenzwertüberschreitung gehören.

Die verstärkte Überwachung hatten die EU-Staaten und das Europäische Parlament im Rahmen der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie 2020 beschlossen. Um eine einheitliche Überwachung in der gesamten EU zu unterstützen, veröffentlichte die Kommission 2024 technische Leitlinien zu Analysemethoden für die Messung des Gesamt-PFAS-Gehalts und der PFAS-Summe im Trinkwasser. Diese Leitlinien basieren auf einer technischen und sozioökonomischen Bewertung und wurden in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten entwickelt. Sie legen die geeignetsten Methoden zur Überwachung von PFAS gemäß der Neufassung der Richtlinie fest.

Das neue Meldesystem ist einfacher als unter der vorherigen Trinkwasserrichtlinie und reduziert den Umfang der zu meldenden Daten. Es ist das erste Mal, dass in der EU eine systematische Überwachung von PFAS im Trinkwasser eingeführt wird.

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