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Anaphylaxien vermeiden

Erst testen lassen, dann impfen

Anaphylaxien dürften für die anstehenden Covid-19-Impfungen für das Apothekenteam die gefürchtetste Nebenwirkung sein. Wie geht man mit Patienten mit positiver Allergieanamnese in der Offizin um? Das erklärt Professor Dr. Ludger Klimek, Präsident des Ärzteverbands deutscher Allergologen (AeDA).
Elke Wolf
28.01.2022  15:30 Uhr

Richtig reagieren

Das Wichtigste für das Impfen in der Offizin ist laut Klimek: »Seien Sie gut vorbereitet und haben Sie einen Notfallplan. Dazu gehört, einschätzen zu können, welche Symptome ein rasches Handeln nötig machen.« Zu anaphylaktischen Reaktionen der geringsten Stufe zählen leichte Allgemeinreaktionen, die nur die Haut betreffen. »Das ist meist ein Hautjucken, vielleicht auch ein Angioödem im Bereich der Lippen und Flush. Darüber hinausgehend sind aber weder der Gastrointestinal- oder der Respirationstrakt noch das Herz-Kreislauf-System betroffen. Diese Hautsymptome zählen zu den Lokalreaktionen, auch wenn sie nicht unmittelbar an der Einstichstelle auftreten.«

Sobald aber eines der anderen Organsysteme mitreagiert, liegt eine Notfallsituation vor. Die Reaktion an der Haut kann dabei identisch sein. »Das sind Patienten, die zum Beispiel spontan Stuhlabgang haben, denen übel wird, die Atemnot bekommen. Ihnen wird schwarz vor Augen, der Blutdruck fällt ab oder sie reagieren mit einer Tachykardie. Diese Situation ist eine akute Gefährdung, die Sie als impfender Apotheker niemals allein beherrschen sollten. Spätestens ab diesen Symptomen sollte ein Notarzt vor Ihrer Apotheke vorfahren und den Patienten mitnehmen und die Ursache abklären.«

Zuvor gilt es freilich, rechtzeitig den Adrenalin-Autoinjektor zu setzen und den Notruf 112 zu wählen. Außerdem sind ein Antihistaminikum wie Cetirizin oder Desloratadin und ein Glucocorticoid wie Betamethason in flüssiger Form zu geben. Sie können auch von Patienten mit Zungenschwellung und Larynxödem geschluckt werden. Im Akutfall sollte etwa die Hälfte der jeweiligen Flasche getrunken werden. »Alle im Notfallkoffer enthaltenen Medikamente gelten als Laienmedikamente. Als impfender Apotheker dürfen Sie diese verabreichen. Als Ersthelfer sind sie rechtlich abgesichert«, stellte Klimek in der anschließenden Fragerunde klar.

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