Erfolg beim Makelverbot mit dem E-Rezept |
Die Freude ist groß: Mit dem erweiterten Makelverbot, das nun auch für Dritte gilt, erfüllt sich eine wichtige Forderung der Apotheker. / Foto: PZ/Daniela Hüttemann
Im Gespräch mit der PZ sagten Graue und Froese, mit dem PDSG »sind unsere Kernforderungen zur Neutralität des E-Rezepts erfüllt worden«. Neben vielen weiteren Regelungen enthält der Entwurf ein von den Apothekern gefordertes umfassendes Makelverbot für Verschreibungen auch in elektronischer Form. Dazu soll insbesondere das Abspracheverbot zwischen Ärzten und Apothekern auch auf Dritte erweitert werden. Zudem wird ergänzend klargestellt, dass dieses Verbot auch für Rechtsgeschäfte und Absprachen gilt, die die Einlösung elektronischer Verordnungen zum Gegenstand haben. Sämtliche Vorgaben sollen auch für ausländische Versender gelten.
Weiterhin wird Dritten untersagt, Verschreibungen auch in elektronischer Form zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür sich und anderen einen Vorteil zu verschaffen beziehungsweise sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren. Ergänzt wird dieses in dem Entwurf durch entsprechende Vorgaben für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). So wird es Vertragsärzten und Krankenkassen grundsätzlich untersagt, Versicherte dahingehend zu beeinflussen, Verordnungen, auch in elektronischer Form, bei bestimmten Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern einzulösen oder entsprechende Zuweisungen vorzunehmen.
Damit seien die vom Hamburger Apothekerverein unterstützten Anträge des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein auf dem letztjährigen Deutschen Apothekertag zum erweiterten Makelverbot, zum Zugabeverbot und zum diskriminierungsfreien Zugang für elektronische Verschreibungen inhaltlich voll berücksichtigt worden, heißt es seitens der beiden Verbände.
»Das ist ein großer Erfolg unserer gemeinsamen politischen Arbeit und in diesen schwierigen Zeiten ein guter Grund, auch mal einen Moment innezuhalten und sich darüber zu freuen«, machten Graue und Froese deutlich. Nicht zuletzt wegen der Coronavirus-Krise werde sich das Gesetzgebungsverfahren noch geraume Zeit hinziehen. Regele der Gesetzesentwurf im Übrigen auch Details zum Ausbau der Telematik-Infrastruktur (IT) und der organisatorischen und technischen Rolle der Gematik einschließlich des Betreibens einer neutralen Plattform für das E-Rezept sowie zum Datenschutz und zur Sicherung der Patientensouveränität, so werde es für alle Kammern und Verbände darauf ankommen, dieses Verfahren auch weiterhin konstruktiv und wachsam zu begleiten. »Wir dürfen uns jetzt nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen insbesondere angesichts der Tatsache, dass dem Versandhandel Tür und Tor geöffnet bleibt«, sagte Graue.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.