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Karl Lauterbach
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EPA und E-Rezept sollen nächstes Jahr Pflicht werden

Jeder Krankenversicherte soll nächstes Jahr eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten. Auch das elektronische Rezept soll 2024 Pflicht werden. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa heute in der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.)« angekündigt.
Autordpa
Datum 05.03.2023  17:15 Uhr
EPA soll Mehrfachuntersuchungen überflüssig machen

EPA soll Mehrfachuntersuchungen überflüssig machen

Erklärtes Ziel der EPA ist, die Versorgung effektiver und besser zu machen - etwa, indem Mehrfachuntersuchungen unnötig werden. Bei der Vernetzung der Praxen gibt es jedoch Verzögerungen. Bei mehreren Fragen schwelt ein Streit über den Datenschutz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich etwa kritisch zu dem angestrebten Verfahren geäußert, auf die Akte nur zu verzichten, wenn Patientinnen oder Patienten dieser aktiv widersprechen.

Wie die PZ bereits mehrfach berichtete, hat sich die flächendeckende Einführung des E-Rezepts aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken ebenfalls verzögert. Ein neuer E-Rezept-Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte soll nun im Sommer diesen Jahres verfügbar sein. Auch die Idee, dass die Politik für die verpflichtende Einführung des -Rezept ein festes Datum setzen muss, ist nicht neu; Gematik-Chef Markus Leyck Dieken hatte dies bereits im vergangenen November in einem PZ-Podcast mit dem Titel »Warum wird das E-Rezept von allen Seiten beschossen?« angekündigt.

Reaktionen auf den Vorstoß

»Es ist höchste Eisenbahn, dass es weiter vorangeht«, teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung am gestrigen Sonntag mit. »Die elektronische Patientenakte hat das Potenzial, zum Herzstück eines modernisierten Gesundheitswesens zu werden.«

»Eine Patientenakte ist wichtig«, hieß es von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. »Doch Schweigen ist keine Zustimmung.« Notwendig sei auch eine Lösung für nicht technikaffine Patienten. »Karl Lauterbach muss nachbessern, sonst wird sein Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.«

(Anm. d. Red.: Der Text wurde am heutigen Montag, 6. März 2023, mit den Reaktionen auf den Vorstoß aktualisiert)


 

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