Engpass-Zuschuss von 50 Cent für Apotheken |
Das Bundeskabinett hat dem Lieferengpass-Gesetz heute zugestimmt. Damit will die Regierung Lieferengpässen bei Arzneimitteln vorbeugen. / Foto: IMAGO/Eibner Europa
In der vergangenen Woche war ein angepasster Entwurf des »Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung mit Kinderarzneimitteln« (ALBVVG) bekannt geworden. Im Vergleich dazu enthält die Gesetzesfassung, die das Bundeskabinett heute verabschiedet hat, für Apotheken keine Verbesserungen.
Demnach sollen Apothekenteams auch künftig die Möglichkeit haben, unter bestimmten Bedingungen nicht verfügbare Arzneimittel flexibel auszutauschen. Als nicht verfügbar gilt ein Medikament aber erst, wenn die Pharmazeuten es »innerhalb einer angemessenen Zeit« und nach Anfrage bei mindestens zwei Großhändlern nicht beschaffen können. Laut Gesetzentwurf dürfen Apotheken künftig ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung abweichen, »sofern hierdurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird«. Die Medikamente dürfen hinsichtlich der Packungsgröße, der Packungsanzahl sowie der Wirkstärke abweichen, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen. Zudem können Apotheken auch Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen abgeben.
Bei einem Austausch sind Beanstandungen und Retaxationen nicht ausgeschlossen. Diese Regelung, die im Referentenentwurf enthalten war, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im angepassten Entwurf bereits gestrichen. Ein Aut-simile-Austausch mit Arztrücksprache soll ebenfalls nicht mehr möglich sein. Für Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler werden durch eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung entsprechende vereinfachte Austauschregelungen in der Apotheke vorgesehen.
Während die ABDA als Ausgleich für den Aufwand der Apothekenteams beim Engpass-Management eine Pauschale in Höhe von 21 Euro gefordert hatte, sieht der von der Bundesregierung nun beschlossene Entwurf weiterhin einen Zuschuss von 50 Cent vor. Freuen kann sich hingegen der Apotheken-Großhandel. So sollen auch Großhändler »im Fall eines Austauschs eines verordneten Arzneimittels durch die Apotheke« künftig einen Zuschlag von 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer erheben dürfen. Im vorläufigen Regierungsentwurf, der in der vergangenen Woche bekannt geworden war, war noch von 20 Cent die Rede. Die Bundesregierung schätzt, dass den Krankenkassen durch die Lieferengpass-Zuschläge für Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 16 Millionen Euro entstehen werden, heißt es im Gesetzentwurf.