Engpass-Zuschuss von 50 Cent für Apotheken |
Konkretisiert wurden im Regierungsentwurf die Vorgaben zur Lagerhaltung. Um die Versorgung der Patienten auch bei vorübergehenden Lieferengpässen und höherem Bedarf sicherzustellen, sollen Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken verpflichtet werden, Arzneimittel für die intensivmedizinische Versorgung künftig sechs Wochen zu bevorraten. Das soll für Medikamente zur parenteralen Anwendung sowie für Antibiotika gelten. Im Referentenentwurf war noch eine Bevorratungspflicht von acht Wochen vorgesehen.
Damit kurzfristige und kurzzeitige Störungen in der Lieferkette schnell ausgeglichen werden können, sieht der Gesetzentwurf zudem eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln für Rabattverträge vor. Für Antibiotika sollen die Lager sogar für sechs Monate reichen.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor: