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Lieferengpass-Gesetz
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Engpass-Zuschuss von 50 Cent für Apotheken

Die Forderungen der Apothekerschaft nach einer höheren Vergütung ihres Engpass-Managements haben nichts bewirkt: Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Lieferengpass-Gesetz sieht weiterhin eine Engpass-Pauschale von 50 Cent vor. Neu ist, dass der Großhandel für den Austausch von Arzneimitteln einen Zuschlag in gleicher Höhe erhalten soll.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 05.04.2023  17:20 Uhr

Kliniken sollen sechs Wochen bevorraten

Konkretisiert wurden im Regierungsentwurf die Vorgaben zur Lagerhaltung. Um die Versorgung der Patienten auch bei vorübergehenden Lieferengpässen und höherem Bedarf sicherzustellen, sollen Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken verpflichtet werden, Arzneimittel für die intensivmedizinische Versorgung künftig sechs Wochen zu bevorraten. Das soll für Medikamente zur parenteralen Anwendung sowie für Antibiotika gelten. Im Referentenentwurf war noch eine Bevorratungspflicht von acht Wochen vorgesehen.

Damit kurzfristige und kurzzeitige Störungen in der Lieferkette schnell ausgeglichen werden können, sieht der Gesetzentwurf zudem eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln für Rabattverträge vor. Für Antibiotika sollen die Lager sogar für sechs Monate reichen.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

  • Für versorgungskritische Arzneimittel sollen im Fall einer Marktverengung die Preisregelungsinstrumente gelockert werden können. Gibt es also zu wenige Anbieter, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden.
  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhält zusätzliche Informationsrechte unter anderem gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem soll ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet werden.

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