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Schutzmasken gegen Voucher

Ende der Gratis-Masken-Aktion über Apotheken

Die kostenlose Verteilung von FFP2-Schutzmasken über Apotheken ist seit Freitag beendet. Die Aktion war ein großes Unterfangen: Allein im Januar und im Februar gingen mehr als 257 Millionen Masken an Berechtigte über den HV-Tisch. Apotheker ziehen eine erste Bilanz.
AutorKontaktCornelia Dölger
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 17.04.2021  09:00 Uhr
Ende der Gratis-Masken-Aktion über Apotheken

Die Corona-Pandemie hat den Apothekern zahlreiche neue Aufgaben beschert. Eine davon ist die kostenlose Abgabe von FFP2- Masken an anspruchsberechtigte Personen. Seit Freitag ist diese rund vier Monate andauernde Aktion beendet. Sie wird vielen Apothekern sicher lange in Erinnerung bleiben, sorgte sie doch aufgrund ihrer Kurzfristigkeit für ein erhebliches Anfangschaos verbunden mit Warteschlangen vor den Offizinen und gestresstem Apothekenpersonal. Denn die Apotheken mussten sich quasi über Nacht auf die große Nachfrage vorbereiten und versuchen, ausreichend Masken zu bestellen.  Angaben des Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge hatten insgesamt mehr als 34 Millionen Menschen Anspruch auf kostenlose Masken, die galt es zu versorgen.  Allein im Januar und im Februar gingen im Rahmen der vom BMG bestimmten Verteilaktion mehr als 257 Millionen kostenlose FFP2-Masken an Berechtigte über den HV-Tisch. Das ergibt sich aus Zahlen des Bundesamts für soziale Sicherung (BAS), dass die Erstattung der Kosten trägt. Demnach haben sie für diesen Zeitraum rund 43 Millionen Voucher abgerechnet. Für die Monate März und April liegen noch keine Zahlen vor, heißt es auf Anfrage der PZ.

Damit sich vulnerable Gruppen wie etwa über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren besser gegen eine Coronavirus-Infektion schützen können, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Dezember kurzerhand die Verteilaktion über die Apotheken bestimmt und per Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vom 14. Dezember geregelt. Die Abgabe von insgesamt 15 Masken pro berechtigter Person sollte in drei Wellen erfolgen. Risikopatienten durften sich zunächst unbürokratisch ab dem 15. Dezember bis zum 6. Januar drei Schutzmasken in einer Offizin ihrer Wahl abholen. Die Apotheker erhielten für diese Adhoc-Aktion und dem damit verbundenen logistischen Aufwand als Ausgleichszahlung eine Pauschale, die sich an der Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen der jeweiligen Apotheke orientierte.

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