Einsparungen durch Importe unbekannt |
Ev Tebroke |
30.04.2019 16:22 Uhr |
Mit dem Einsatz von importierten Arzneimitteln will die Regierung die Arzneimittelausgaben der Kassen senken. / Foto: Adobe Sock/ Schlierner
Vor dem Hintergrund der jüngsten Arzneimittelskandale um illegale Importarzneimittel wie etwa im Fall Lunapharm steht erneut die Abschaffung der sogenannten Importförderklausel zur Debatte. Die Vorgabe, die Apotheker gesetzlich verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihres Umsatzes mit Importarzneimitteln zu bestreiten, halten viele als Kostensparinstrument für ineffektiv. Gleichzeitig gelten die intransparenten, verschlungene Handelswege beim Parallelimport als Einfallstor für Arzneimittelfälschungen.
Trotz Kritik hält die Bundesregierung bislang an der Quote fest. Im aktuellen Entwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) steht zwar eine Reform der Klausel an, die Regelung an sich bleibt aber bestehen. Die FDP wollte nun wissen, was dieses Instrument finanziell wirklich leistet: In einer Kleinen Anfrage unter Federführung des Gesundheitsexperten Professor Andrew Ullmann erkundigt sie sich nach der Höhe der Einsparungen, die sich für die GKV in den vergangenen fünf Jahren ergeben haben.
Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): Die Regierung weiß es nicht. Grundsätzlich sei es das Ziel der gesetzlichen Importregelung, dass preisgünstigste Arzneimittel mit Einsparmöglichkeiten für die GKV zur Verfügung stehen, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss in der Antwort. Zudem sollen die Regelungen Druck auf die Hersteller der Bezugsarzneimittel hinsichtlich ihrer Preissetzung auslösen. Ob dies auch funktioniert, ist aber offenbar nicht transparent. »Die Einsparungen in der GKV durch die Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln werden in der amtlichen Statistik nicht erfasst«, so das BMG. Stattdessen nennt das Ministerium die finanzielle Entlastung der Kassen durch die Arzneimittel-Rabattverträge. Diese stieg demnach in den Jahren 2014 bis 2017 kontinuierlich an – von 3,2 Milliarden Euro (2014) über 3,7 Milliarden Euro (2015) und 3,9 Milliarden Euro (2016) auf insgesamt 4 Milliarden Euro (2017). Für das Jahr 2018 nennt die Regierung einen vorläufigen Wert von 4,4 Milliarden Euro.
Auch auf die Frage nach dem bürokratischen Aufwand, der einer durchschnittlichen Apotheke durch die Erfüllung der Klausel entsteht, hat die Regierung nach eigenen Angaben »keine statistischen Daten«. Was die Arzneimittelsicherheit und eine mögliche Patientengefährdung durch Parallelimporte betrifft, so hält das BMG die bestehenden Regelungen über den Verkehr mit Arzneimitteln in Europa für ausreichend.
Für Ullmann ist eine Importförderklausel heute ordnungspolitisch wie sozialpolitisch nicht mehr zu rechtfertigen. »Auch die Bundesregierung liefert hierzu in ihrer Antwort nichts«, bemängelt der FDP-Gesundheitsexperte. Klar sei: Die Importförderklausel führe zu einem Mehr an Bürokratie in den Apotheken und befeuere kleine Importeure, die – wie im Fall Lunapharm – mit ihren Arzneimittelimporten die Patientensicherheit maximal gefährden. »Deshalb gibt es nur eine richtige Forderung: Die Importförderklausel muss endlich abgeschafft werden.«