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Schadensanalyse
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Ein Jahr mit dem Valsartan-Störfall

Das Jahr 2018 war in den Apotheken gekennzeichnet durch die Valsartan-Rückrufe und die daraus resultierenden Probleme. Aufgrund von Verunreinigungen in Fertigpräparaten kam es zu massiven Lieferschwierigkeiten. Welcher Arbeitsaufwand ist den Apothekern dadurch entstanden? Eine Analyse zeigt die enormen Kosten der zusätzlichen Arbeit.
AutorKontaktThomas Beck
AutorKontaktUwe Hüsgen
AutorKontaktJulian Meuser
Datum 22.10.2019  17:00 Uhr

Abrechnungsdaten aus Offizinapotheken

Welche Auswirkungen hatte und hat immer noch die Valsartan-Affäre für die tägliche Arbeit in den Offizinapotheken – auch mit Blick auf die Patienten? Kaum jemand kann leugnen, dass der Ausfall von Hunderttausenden Packungseinheiten von Valsartan-Generika und der Ersatz durch äquivalente Sartane einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und Organisation in den Apotheken mit sich bringt. Jedoch kann dieser nur näherungsweise quantifiziert werden, denn in den Apotheken laufen keine Stoppuhren am HV-Tisch, die den Aufwand pro Patient sekundengenau beziffern.

Die Abrechnungsdaten von Valsartan-haltigen Arzneimitteln aus öffentlichen Apotheken mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die – qua Rechenzentren – über Insight Health erfasst werden, liefern aber, was den Umfang der »Nichterfüllungsgründe« bei der Abgabe betrifft, auswert- und interpretierbare Daten. Der Analyse liegen folgende Datensätze für den Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 zugrunde:

  • Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Packungen von Sartan-Mono- und Kombi-Arzneimitteln aller im deutschen Markt verfügbaren Sartane, nämlich Azilsartan, Candesartan, Eprosartan, Irbesartan, Losartan, Olmesartan und Telmisartan und die jeweiligen Kombinationen mit Hydrochlorothiazid und/oder Amlodipin (Abbildung 1);
  • Verordnungszahlen und die »Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels« (NEG 2) der beiden verordnungsstärksten Sartane mit Tetrazolring, nämlich Candesartan und Valsartan, bei denen synthesebedingte Verunreinigungen mit Nitrosaminen auftraten oder vermutet werden konnten, wurden genauer analysiert (3-5);
  • ein Sartan ohne Tetrazolring, bei dem eine synthesebedingte Verunreinigung mit Nitrosaminen nicht vorliegen kann: Telmisartan;
  • die »Nichterfüllungsgründe« (NEG; Tabelle 1) wurden ebenfalls ausgewertet.
NEG Erklärung
1* Abgabe des verordneten oder eines Arzneimittels nach Maßgabe des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V
2 Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels
3 Nichtverfügbarkeit eines Importarzneimittels
4 Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten und eines Importarzneimittels
5 Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels aufgrund eines dringenden Falls zur unverzüglichen Abgabe eines Arzneimittels
6 Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels aufgrund pharmazeutischer Bedenken
7 Abgabe eines vom Versicherten verlangten Arzneimittels (»Wunscharzneimittel«)
Tabelle 1: Abgabe von Fertigarzneimitteln aufgrund von Nichterfüllbarkeit (Nicht­erfüllungsgründe, NEG) * aus systematischen Gründen

In der Definition des Begriffs »Nichterfüllungsgrund« steht NEG 1 aus systematischen, jedoch nicht aus logischen Gründen für die Abgabe des verordneten Arzneimittels oder eines Mittels nach Maßgabe des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V. Die Gründe, warum ein verordnetes oder das nach Maßgabe des Rahmenvertrags an sich abzugebende Arzneimittel nicht an den Patienten ausgehändigt wurde, zeigt die Tabelle 1 (NEG 2 bis 7).

Die Abrechnungsdaten geben dann das tatsächlich abgegebene Arzneimittel wieder. Das ursprünglich verordnete Arzneimittel ist nicht bekannt. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei »Nichterfüllungsgrund 2 (NEG 2) Candesartan« anstelle des ursprünglich verordneten oder des nach Maßgabe des Rahmenvertrags abzugebenden Fertigarzneimittels ein anderes Candesartan-Fertigarzneimittel abgegeben wurde. Nachfolgend wird deshalb auch der Begriff »Verordnung« verwendet, obwohl »Arzneimittelabgabe« im Einzelfall zutreffend wäre.

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