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Bilanz des GKV-SV
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EAU: Mehr als eine Million Datensätze übermittelt

Seit Anfang des Jahres übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (EAU) an Arbeitgebende. Die Bilanz des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) nach dem ersten Quartal fällt positiv aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert jedoch, dass es bei den Übertragungen zwischen Praxen und Krankenkassen noch hapert. 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 12.04.2022  13:56 Uhr

EAU soll Versicherte entlasten

Die Pilotphase für Arbeitgebende läuft noch bis zum 31. Dezember 2022. Für Arbeitgebende ist die Teilnahme am Pilotprojekt freiwillig, wie die GKV in ihrer Mitteilung ausführt. Der Austausch läuft demnach über Prozesse, die zwischen Arbeitgebenden und Kassen etabliert sind: Statt der TI wird der dafür eingerichtete Kommunikationsserver genutzt. Mit dem Prozess der EAU gehe eine Neuverteilung der Aufgaben einher, die die Versicherten entlaste, betont der Spitzenverband. Demnach sind die ärztlichen Praxen dafür zuständig, dass die EAU-Daten an die Kasse gehen. Die Arbeitgebenden wiederum seien in der Eigenverantwortung, die EAU ihrer Mitarbeitenden aktiv bei den Kassen abzurufen. Für Versicherte bleibe nur die Pflicht, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

 

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