E-Rezept muss freiwillig bleiben |
Jennifer Evans |
11.05.2020 17:54 Uhr |
Wenn die Bundesregierung nicht gegensteuert, wird das E-Rezept zur Gefahr für die freie Apothekenwahl, meint die Linksfraktion. / Foto: Adobe Stock / Syda Productions
In einem Antrag zum Entwurf des PDSG heben die Abgeordneten um Sylvia Gabelmann (Die Linke) hervor, wie zentral die Freiwilligkeit für die Akzeptanz einer digitalen Anwendung im Gesundheitswesen ist. Außerdem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Werbung für kommerzielle Vermittlungen von E-Rezepten zu verbieten sowie klarzustellen, dass E-Rezepte grundsätzlich nur in öffentlichen Apotheken eingelöst werden können.
Nicht nur ältere Menschen stünden digitalen Anwendungen ablehnend gegenüber. Auch andere entschieden sich bewusst gegen die Digitalisierung ihrer Gesundheitsdaten, heißt es in dem Antrag. Daher könne die elektronische Verordnung anders als im Regierungsentwurf derzeit vorgesehen, künftig keine Pflichtanwendung sein, sondern es müsse eine gleichwertige analoge Alternative existieren. Eine solche Option sichere gleichzeitig die Versorgung im Falle eines technischen Ausfalls, so das Argument.
In Gabelmanns Augen birgt der elektronische Übertragungsweg außerdem die Gefahr, die freie Apothekenwahl zu untergraben. Die geplanten Regelungen im PDSG gehen ihr nicht weit genug. Es reichten wenige Mausklicks, um das E-Rezept zu bestimmten Apotheken oder anderen Anbietern zu verschicken oder es dort per Zugangscode abrufen zu lassen. »Das bringt keine Verbesserung in der Versorgung, sondern dient nur der Bereicherung derjenigen, die hier Vorteile gewähren oder entgegennehmen.« Damit spielt die Politikerin auf die derzeitige Schieflage im Apothekenmarkt an. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2016 dürfen ausländische Arzneimittelversender ihren deutschen Kunden Rabatte gewähren, die inländischen Apotheken müssen sich hingegen an die Preisbindung halten.
Zwar soll das Übermittlungsverbot von elektronischen Verordnungen laut PDSG-Entwurf auch für ausländische Versender gelten. Doch die Fraktion fragt sich, wer das in Zukunft kontrollieren wird. Ihrer Ansicht nach muss dem Makeln daher auch technologisch ein Riegel vorgeschoben werden, indem E-Rezepte zum Beispiel nur in öffentlichen Apotheken einlösbar sind. Das hatte zuletzt auch die ABDA gefordert und in diesem Zusammenhang für den Einsatz der Web-App des Deutschen Apothekerverbands (DAV) geworben, die genau dieses Makeln unterbinden soll.
Die Linksfraktion betont nun in ihrem Antrag: »Rezepthandel schränkt nicht nur die freie Apothekenwahl ein, sondern gefährdet auch die Versorgungsqualität.« Die Kosten für das Makeln müsse die Apotheke an anderer Stelle schließlich wieder einsparen. »In der Regel beim Personal«, warnt Gabelmann. Die »einzige saubere Lösung« bleibt ihrer Auffassung nach weiterhin das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.