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Stellungnahme zum PDSG

E-Rezept: Apotheker sind dabei

Die ABDA begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung zu nutzen. Bei den Rahmenbedingungen zum E-Rezept sieht sie aber noch Verbesserungsbedarf.
PZ
ABDA
01.04.2020  16:46 Uhr

Die Rahmenbedingungen zur Einführung des E-Rezepts müssen aus Sicht der Apothekerschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Bundestags noch bearbeitet und verbessert werden. Das teilte die ABDA in ihrer Stellungnahme zum heute verabschiedeten Kabinettsentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) mit. Im Folgenden geht die Bundesvereinigung auf einzelne Punkte ein.

AUSSTATTUNG: Die verpflichtende Start des E-Rezepts am 1. Januar 2022 sei für die Apotheken technisch umsetzbar, da sie noch im laufenden Jahr 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden sollen und selbst bei Corona-bedingten Verzögerungen das gesamte Jahr 2021 zur Verfügung stehe. Die Apotheken lösten allerdings das E-Rezept nur ein – das Ausstellen obliege dem Arzt, das Transportieren dem Patienten.

VERPFLICHTUNG: Aus Patientensicht sei allerdings die Pflicht zur Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2022 problematisch. Gerade für ältere, aber auch viele andere Menschen ohne Smartphone oder Tablet müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, das E-Rezept ohne diese technischen Hilfsmittel nutzen zu können, wie zum Beispiel durch das Ausdrucken eines 2D-Matrix-Codes auf Papier und dessen Transport zur Apotheke.

MAKELVERBOT: Die freie Apothekenwahl für alle Patienten müsse gewährleistet sein. Deshalb begrüße die ABDA es, dass der Regierungsentwurf nunmehr ein Verbot des Handelns mit E-Rezepten vorsieht. Insofern sei ihre Forderung eines Makelverbots aufgegriffen worden. Dieses Verbot gelte es aber auch noch technisch abzusichern , um Verstöße dagegen oder dessen Umgehung zu unterbinden. Dazu sollte es laut ABDA mit einem Schnittstellenverbot bis zum Zeitpunkt der Arzneimittelabgabe in der vom Patienten gewählten Apotheke abgesichert werden. Nach dem Einlösen des E-Rezepts könne der Patient die dann auch vorliegenden Daten über die tatsächlich erhaltenen Medikamente je nach Bedarf abspeichern.

APPLIKATION: Dass der Gesetzentwurf die Gematik beauftrage, eine wettbewerbsneutrale und barrierefreie E-Rezept-App bis Ende 2021 zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen, um Patienten das Aufrufen, Transportieren, Speichern und Einlösen des E-Rezepts zu ermöglichen, hält die ABDA im Ansatz für richtig. Die Zeit für die Entwicklung könnte ihrer Ansicht nach allerdings durch den Rückgriff auf die Web-App des DAV verkürzt werden. Mit seiner Web-App habe der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Modellprojekt in Berlin bereits nachgewiesen, dass solch eine Lösung existiert und zügig einsatzbereit ist, sobald die Gematik ihre technischen Spezifikationen zum Stichtag am 30. Juni 2020 veröffentlicht hat.

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