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Ab Januar
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Doc Morris wirbt um Masken-Bezugsscheine

Die Apotheken kämpfen derzeit mit der ersten Masken-Abgabewelle. Laut Schutzmasken-Verordnung müssen sie bis zum 6. Januar an Risikopatienten jeweils drei Masken abgeben. Ab dem 6. Januar sollen die Patienten weitere zwölf Masken nur noch nach Vorlage eines Bezugsscheines der Krankenkasse bekommen. Der EU-Versender Doc Morris hat nun eine Marketingaktion begonnen, um diese Bezugsscheine zu beliefern.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 17.12.2020  11:00 Uhr
Falsch eingesendete Coupons werden vernichtet

Falsch eingesendete Coupons werden vernichtet

Zum weiteren Vorgehen erklärt der Versandkonzern: »Um Ihre Masken bei Doc Morris zu beziehen, senden Sie uns bitte Ihren jeweils zeitlich gültigen Original-Coupon per Post, gerne in einem unserer Freiumschläge. Wir stellen Ihnen den laut Verordnung vorgeschriebenen Eigenanteil in Rechnung und liefern Ihnen die Schutzmasken versandkostenfrei ins Haus.« Zudem erklärt der Konzern, dass Coupons, die vor oder nach Eintreten der Gültigkeit eingesendet werden, nicht zurückgesendet werden können. Heißt konkret: Der jeweilige Patient verliert dann sein Recht auf Masken – in jeder Apotheke.

Dass Doc Morris um die Bezugsscheine buhlt, war zu erwarten – schließlich handelt es sich hierbei um ein lukratives Geschäft. Denn für die zweite Abgabewelle ist vorgesehen, dass Apotheker pro Maske eine Vergütung in Höhe von 6 Euro erhalten. Von diesem Betrag müssen sie natürlich noch die Einkaufskosten abziehen.

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