Verbände von Haut- und Augenärzten hatten die Angebote kritisiert. Die Wettbewerbszentrale ist sogar wegen des Augenscreenings vor Gericht gezogen. Der Verein, der auch Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, verlangt unter anderem, dass dm in den Filialen kein Augenscreening zur Feststellung von Augenkrankheiten durch Menschen durchführen lässt, die keine Ärzte sind, und solche Angebote nicht bewirbt. Am 9. September will hierzu das Landgericht Karlsruhe verhandeln.
Am Düsseldorfer Landgericht ist im November ein weiterer Prozess angesetzt. Dort geht es um den Kooperationspartner von dm.