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Notfallreform
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Dispensierrecht auch bei Hausbesuchen geplant

Nicht nur in Notfallpraxen, sondern auch bei Hausbesuchen sollen Ärztinnen und Ärzte ein eingeschränktes Dispensierrecht bekommen. Das sehen die aktuellen Änderungsanträge zur Notfallreform vor. Damit reagieren die Koalitionsfraktionen auf anhaltende Ärztekritik.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 13.10.2026  16:20 Uhr

In der Anhörung zur Notfallreform Anfang September war der Tenor vernehmbar: Der Ärzteschaft war das geplante eingeschränkte Dispensierrecht zu eng gefasst. Nach ihrer Ansicht sollte die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Medikamente direkt abgeben zu dürfen, wenn keine Apotheke erreichbar ist, auch für den fahrenden ärztlichen Notdienst gelten.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum dies Notdienstärzten nachts oder bei Hausbesuchen nicht gestattet werde, so der Hausärzteverband. Besonders problematisch seien Einschränkungen bei immobilen, hochbetagten oder anderweitig vulnerablen Patienten.

Beim aufsuchenden Notdienst sei eine Abgabemöglichkeit von Medikamenten »fast noch wesentlicher«, hieß es ergänzend von der Bundesärztekammer (BÄK).  Dort habe man es meist mit Patienten zu tun, die zu Hause aufgesucht werden müssten und sich in einem Krankheitszustand befänden, in dem es ihnen unter Umständen persönlich selbst unmöglich sei, sich anschließend in der Apotheke mit Medikamenten zu versorgen. »Also insofern sind das beides Situationen, in denen ein eingeschränktes Dispensierrecht sehr sinnvoll wäre«, so BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.

Kern der Notfallreform sind Integrierte Notfallzentren (INZ), die Notaufnahmen, KV-Notdienstpraxen und eine zentrale Ersteinschätzung unter einem Dach vernetzen. Ziel ist eine bessere Steuerung der Patienten und eine engere Zusammenarbeit von Notdienst, Krankenhäusern und Rettungsdiensten. Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen der INZ sollen in Ausnahmefällen Medikamente direkt an Patienten abgeben dürfen, wenn eine Versorgung über Apotheken nicht ausreichend sichergestellt ist. Im April hatte das Kabinett die Pläne abgesegnet.

Die Ärztekritik verfing – in den aktuellen Änderungsanträgen zur Notfallreform wird eben diese geforderte Möglichkeit eingeräumt. So sollen Ärztinnen und Ärzte »in einem INZ und im aufsuchenden Notdienst« 

Arzneimittel für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben dürfen, heißt es in den Anträgen.

Abgaberecht auch für Medizinprodukte

Die Abgabe dürfe im Weiteren »nur außerhalb der ortsüblichen Geschäftszeiten von Apotheken« erfolgen oder wenn im unmittelbaren Anschluss an den Tag der Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Die mögliche Abgabemenge ist demnach  auf die zur Überbrückung benötigte Menge beschränkt, wobei die Menge die kleinste Packungsgröße nicht überschreiten dürfe. »Dies ermöglicht eine therapiegerechte, auf die jeweilige Situation abgestimmte Versorgung der Patienten«, schreiben die Koalitionsfraktionen. Ärztinnen und Ärzte in einem INZ und im aufsuchenden Notdienst dürfen demnach zudem apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben.

Die ABDA lehnt das Dispensierrecht komplett ab, wie sie mehrmals unterstrich. Die Bundesvereinigung fordert stattdessen eine bessere Einbindung der Apotheken in die Notfallreformpläne.

Morgen soll die Notfallreform abschließend im Gesundheitsausschuss beraten und am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.

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