| Cornelia Dölger |
| 13.10.2026 16:20 Uhr |
Die Abgabe dürfe im Weiteren »nur außerhalb der ortsüblichen Geschäftszeiten von Apotheken« erfolgen oder wenn im unmittelbaren Anschluss an den Tag der Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Die mögliche Abgabemenge ist demnach auf die zur Überbrückung benötigte Menge beschränkt, wobei die Menge die kleinste Packungsgröße nicht überschreiten dürfe. »Dies ermöglicht eine therapiegerechte, auf die jeweilige Situation abgestimmte Versorgung der Patienten«, schreiben die Koalitionsfraktionen. Ärztinnen und Ärzte in einem INZ und im aufsuchenden Notdienst dürfen demnach zudem apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben.
Die ABDA lehnt das Dispensierrecht komplett ab, wie sie mehrmals unterstrich. Die Bundesvereinigung fordert stattdessen eine bessere Einbindung der Apotheken in die Notfallreformpläne.
Morgen soll die Notfallreform abschließend im Gesundheitsausschuss beraten und am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.