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Neue Impfverordnug 

Digitaler Impfnachweis nur nach persönlichem Apothekenbesuch

Ab dem 8. Juli erhalten Apotheker nur noch 6 Euro, wenn sie ein digitales Impfzertifikat ausstellen. So steht es in dem Entwurf für eine neue Coronavirus-Impfverordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zudem wird für die Ausstellung der persönliche Kontakt zwischen Impfling und Apotheker zur Pflicht.
Stephanie Schersch
29.06.2021  10:06 Uhr
Digitaler Impfnachweis nur nach persönlichem Apothekenbesuch

Seit Mitte Juni ist bekannt, dass die Bundesregierung die Vergütung für das Ausstellen digitaler Impfnachweise absenken will. Jetzt steht das neue Honorar schwarz auf weiß in einem Referentenentwurf aus dem BMG. Demnach bekommen Apotheken ab 8. Juli nur noch 6 Euro, wenn sie ihren Kunden in digitales Zertifikat über eine erfolgte Immunisierung gegen das Coronavirus aushändigen. Derzeit gibt es 18 Euro für den Nachweis über die Erstimpfung. Erfolgt die Bescheinigung des zweiten Pieks direkt im Anschluss, kommen noch einmal 6 Euro dazu.

In Zukunft sollen nun 6 Euro als einheitliches Honorar für alle Leistungserbringer gelten. Derzeit erhalten Ärzte 6 Euro, wenn sie eine in der eigenen Praxis erfolgte Impfung bestätigen. Greifen sie dabei jedoch auf die Daten aus einem Praxisverwaltungssystem zurück und haben entsprechend weniger Aufwand, gibt es lediglich 2 Euro. Nachweise über Impfungen einer anderen Praxis werden wie in den Apotheken auch bislang mit 18 Euro beziehungsweise 6 Euro abgegolten. Diese Unterscheidung soll nun wegfallen.

BMG sieht alle Kosten abgedeckt

Aus Sicht des BMG ist die Absenkung der Vergütung ein logischer Schritt. Die aktuellen Honorare berücksichtigten »insbesondere den initialen Aufwand der Leistungserbringer«, schreibt das Ministerium in dem Entwurf, der der PZ vorliegt. »Zugleich galt es einen Anreiz für die rasche Teilnahme der Leistungserbringer zu schaffen, um nicht zuletzt den Umsetzungsanforderungen des Rechts der Europäischen Union gerecht werden zu können.« Mit den nun geplanten 6 Euro sieht das BMG den Aufwand der Leistungserbringer offenbar angemessen vergütet. Neben der reinen Ausgabe des Zertifikats soll das Honorar auch die Kosten für die Schulung des Personals, die IT-Ausstattung und die Einrichtung der Arbeitsprozesse abdecken. Aus Sicht der Apotheker reichen 6 Euro dafür allerdings bei Weitem nicht aus. Sie hatten zuletzt verärgert auf die Pläne aus dem Ministerium reagiert. 

Um Missbrauch zu verhindern, will die Bundesregierung darüber hinaus die Prüfpflichten strenger fassen. Das Infektionsschutzgesetz regelt bereits heute in Paragraf 22 die Kontrolle von Impfdokumentation und Ausweis. Diese Durchsicht dürfe sich allerdings nicht in einem bloßen Abgleich erschöpfen, so das BMG. Vielmehr müssten Apotheker und Ärzte, »die Impfdokumentation auf gängige Missbrauchsszenarien prüfen«. Das aber sei nur bei einer Begegnung vor Ort möglich. Mit der neuen Impfverordnung will das Ministerium daher einen persönlichen Kontakt zwischen Apotheke und Impfling vorschreiben. »Eine Ausstellung etwa im Rahmen telemedizinischer Verfahren wird den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kontrolle demgegenüber nicht gerecht.« Dabei verweist das BMG auch auf die »erheblichen strafrechtlichen Sanktionen«, die eine missbräuchliche Ausstellung zur Folge haben kann.

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