Diese neuen Medizinprodukte-Regeln betreffen die Apotheken |
Jennifer Evans |
15.06.2022 11:00 Uhr |
In der MDR ist definiert, in welchen Fällen auch Händler – also Apotheken – die Herstellerpflichten erfüllen müssen. Nämlich dann, wenn sie ein Produkt unter dem eigenen Namen beziehungsweise ihrem Handelsnamen anbieten, die Zweckbestimmung eines Produkts verändern oder dessen Konformität beeinflussen.
Als Eingriff in den Originalzustand des Medizinprodukts fällt aber nicht, wenn die Apotheke es umpackt oder eine Übersetzung der Gebrauchsanweisung hinzugefügt. Allerdings muss auf einer etwaigen neuen Verpackung Name und Anschrift des Händlers notiert sein.
Bei Transport und Lagerung der Produkte sind die Apotheken dazu verpflichtet, die Vorgaben des Herstellers einzuhalten.
Auf die Hersteller kommen jedoch die meisten Veränderungen durch die europäischen Neuregelungen zu. Sie können Medizinprodukte beispielweise demnächst nur noch nach einer klinischen Bewertung auf den Markt bringen. Diese wiederum ist an eine lebenslange klinische Nachbeobachtung gekoppelt.
Aktuell existieren nach Angaben von Ertner 30 Benannte Stellen in Europa, acht davon in Deutschland. Zum Vergleich: Vor der MDR waren es EU-weit 56 Stellen. Das liegt zum einen an den gestiegenen Anforderungen, zum anderen am Brexit. In Großbritannien befand sich nämlich die größte Benannte Stelle, die nun aber nicht mehr zum EU-Raum gehört. Das macht sich bemerkbar. Denn ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren, das jedes Medizinprodukt durchlaufen muss, dauert rund sechs Monate. Ertner geht davon aus, dass künftig rund 10 Prozent der Medizinprodukte-Hersteller vom Markt gehen und es in den Apotheken als Folge der MDR zu Engpässen bei den Medizinprodukten kommen wird.
Der Qualitätsmanager Thomas Ertner zählte auf:
Hinweis: Zur Anpassung der MDR im nationalen Recht treten zeitgleich das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) sowie das Gesetz zur Änderung des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes (MPEUAnpG) in Kraft. Dazu mussten unter anderem Änderungen im Fünften Sozial Gesetzbuch (SGB V), dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowie dem Arzneimittelgesetz (AMG) erfolgen.