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Hormonelle Kontrazeption

Die Pille wird 60

2020 feiert die »Antibabypille« ihren 60 Geburtstag. Weltweit ist sie eines der am meisten verwendeten Verhütungsmittel. Frauen, die hormonell verhüten wollen, können heute unter verschiedenen Darreichungsformen wählen. Bei der Auswahl spielt die Nutzen-Risiko-Abschätzung eine zunehmend große Rolle.
AutorKontaktKatharina Holl
Datum 12.03.2020  11:00 Uhr

Risiko venöser Thromboembolien

Das Risiko venöser Thromboembolien (VTE) ist bei Frauen im gebärfähigen Alter insgesamt niedrig (etwa 5/10.000 Fälle pro Jahr). Jedoch können hormonelle Kontrazeptiva dieses Risiko in ­unterschiedlichem Ausmaß erhöhen. Auch eine Schwangerschaft erhöht das VTE-Risiko. Während in der S1-Leitlinie zur Empfängnisverhütung von 2010 vor allem die Bedeutung der Ethinylestradiol-Dosis für das Thromboembolie-­Risiko hervorgehoben wurde, jedoch bezüglich der Gestagen-Komponente keinerlei Differenzierung erfolgte (12), wird dieser in der aktualisierten Leitlinie große Bedeutung beigemessen.

Gestagen-Monopräparate (mit Ausnahme der Dreimonatsspritze mit dem Wirkstoff Medroxyprogesteron) bringen keine signifikante Risikoerhöhung mit sich. Dagegen erhöhen kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) in Abhängigkeit von der Gestagen-Komponente das Risiko. Dies gilt auch für die nicht-oralen Darreichungsformen!

Das geringste Risiko geht demzufolge von Levonorgestrel, Norgestimat und Norethisteron aus. Etonogestrel und Norelgestromin weisen ein höheres, Gestoden, Drospirenon und Desogestrel das höchste Risiko auf. Für Dienogest, Chlormadinon und Nomegestrol kann die Datenlage noch nicht abschließend bewertet werden. Dies gilt auch für die neuen Kombinationen Nomegestrolacetat/17β-Estradiol (Zoe­ly®) sowie Dienogest/Estradiolvalerat (Qlaira®) (8). Das VTE-Risiko häufig eingesetzter Gestagene ist in Tabelle 1 dargestellt.

Gerade die Gestagene der dritten Generation, die mit höheren VTE-Risiken assoziiert sind, erfreuten sich aufgrund der genannten, teilweise stark beworbenen Nebeneffekte zunehmender Beliebtheit. Erfreulicherweise scheint dieser Trend als Folge des Risikobewertungsverfahrens jedoch in Deutschland etwas rückläufig zu sein (11).

Vor der Verordnung eines kombinierten hormonellen Kontrazeptivums – in jeglicher Darreichungsform – sollte der Arzt daher laut Leitlinie in jedem Fall eine ausführliche Risikoanamnese erheben. Es geht um allgemeine Risikofaktoren wie Alter (über 35 Jahre), ­Body-Mass-Index (über 35 kg/m2) und Raucherstatus, aber auch spezielle Risiken wie aktuell bestehende oder abzusehende Immobilität, zum Beispiel Operationen, sowie Eigen- und Familienanamnese bezüglich einer VTE. Solche Parameter können das VTE-Risiko temporär oder dauerhaft stark erhöhen. Bei zwei oder mehr allgemeinen Risikofaktoren, positiver Eigenanamnese oder Auftreten von VTE bei Verwandten ersten Grades vor dem 45. Lebensjahr sollte keine Estrogen-haltige Kontrazeption verordnet werden. Eine Alternative bieten Gestagen-Monopräparate (Minipille, Intrauterinpessare, Gestagen-Implantat).

Generell sollten vor allem Erstanwenderinnen bevorzugt Präparate mit Levonorgestrel bekommen. Andere Gestagene können nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung und Aufklärung in Betracht kommen (8).

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