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Hormonelle Kontrazeption

Die Pille wird 60

2020 feiert die »Antibabypille« ihren 60 Geburtstag. Weltweit ist sie eines der am meisten verwendeten Verhütungsmittel. Frauen, die hormonell verhüten wollen, können heute unter verschiedenen Darreichungsformen wählen. Bei der Auswahl spielt die Nutzen-Risiko-Abschätzung eine zunehmend große Rolle.
AutorKontaktKatharina Holl
Datum 12.03.2020  11:00 Uhr

Langzyklus ist möglich

Das hormonfreie Intervall ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, sodass auch eine Langzeiteinnahme ­erfolgen kann. Üblicherweise wird hier das 84/7-Schema empfohlen: Einnahme über zwölf Wochen, gefolgt von ­einem siebentägigen hormonfreien ­Intervall, in dem eine Entzugsblutung eintritt (Grafik). Dies ist laut eines Cochrane-Reviews von 2014 vor allem bei Frauen von Vorteil, bei denen die Entzugsblutung, zum Beispiel aufgrund einer Endometriose, starke Beschwerden verursacht oder die unter zyklusabhängigen Migräneattacken leiden. Zusätzliche Gesundheitsrisiken im Vergleich zur konventionellen Einnahme bestehen nicht (6).

Die meisten Präparate sind derzeit nicht für den Langzyklus zugelassen. Es gibt aber mittlerweile einige Ausnahmen (zum Beispiel Velmari® Langzyklus, Evaluna® 30 Langzyklus). Normalerweise beginnt die Frau die Einnahme am ersten Zyklustag, das heißt mit Beginn der Regelblutung. Bei Ausschluss einer Schwangerschaft kann sie mit der Einnahme jedoch prinzipiell zu jedem beliebigen Zeitpunkt anfangen (»Quickstart«). Bei Einnahmestart nach dem fünften Zyklustag muss jedoch für eine Woche nach Einnahmestart zusätzlich eine Barrieremethode, zum Beispiel ein Diaphragma oder Kondom, verwendet werden (7).

Aktualisierte S3-Leitlinie 2019

Im August letzten Jahres wurde unter Federführung der deutschen, österreichischen und schweizerischen Fach­gesellschaften für Gynäkologie und Geburtshilfe eine aktualisierte Fassung der S3-Leitline »Hormonelle Empfängnisverhütung« veröffentlicht (AWMF-Registernummer 015/015) (8).

Aufgrund der medizinischen Bedeutung und der großen medialen Aufmerksamkeit in den vergangenen Jahren lag der Fokus auf den thromboembolischen Risiken der Verhütung (9). Bereits Anfang 2014 war ein europäisches Risikobewertungsverfahren abgeschlossen worden, infolgedessen behördlich veranlasste Risikominimierungsmaßnahmen, unter anderem Rote-Hand-Briefe, Änderungen der Fachinformationen und Checklisten für die Verschreibung, umgesetzt werden mussten (10). Nach Analysen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden diese Maßnahmen in Deutschland bisher jedoch teilweise nur unzureichend ­befolgt (11).

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