Die neue Gedisa-Finanzierung |
Cornelia Dölger |
19.12.2024 11:30 Uhr |
In dem Sonderrundschreiben hebt der AVNR die Vorteile des neuen Rahmenvertrags hervor, der ab 1. Januar gelten soll. Demnach muss ab Januar nicht jede Apotheke selbst einen Einzelvertrag mit der Gedisa abschließen und zum anderen werde die monatliche Nutzungsgebühr pro Betriebstätte über die jetzige Finanzierung »deutlich günstiger als über den Einzelvertragsabschluss«. Der AVNR hat sich demnach für die 39-Euro-Variante entschieden.
Mit dem Vertrag solle ein »reibungsloser Übergang« der Nutzung des Gedisa-Portals ab 2025 gewährleistet werden. Für die Nutzung des Portals sei ab 2025 eine Basismitgliedschaft erforderlich. Diese könnten Inhaberinnen und Inhaber in Kürze für ihre Apotheken im Portal abschließen; der AVNR übernehme die Kosten für die Basismitgliedschaft. Diese Information werde automatisch im Apotheken-Portal erfasst und die Zahlungsverpflichtung aller Mitgliedsapotheken während der Laufzeit des Vertrags bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt.
Ob der Rahmenvertrag auch über 2025 hinaus fortgeführt werden soll, ist unklar. Dazu sollen die AVNR-Mitglieder bei der Mitgliederversammlung am 7. Mai 2025 befragt werden.