| Daniela Hüttemann |
| 20.02.2024 09:00 Uhr |
Mit den oralen Therapien habe es einen enormen Shift der Verantwortung vom Arzt zum Patienten gegeben, aber auch zur Apotheke. Denn bei der Abgabe gehören Einnahmehinweise, das Ansprechen von Nebenwirkungen und eine Steigerung der Adhärenz unbedingt dazu, nicht nur im Rahmen einer offiziellen pharmazeutischen Dienstleistung, betonte die Apothekerin, die diese pDL selbst öfter durchführt. Auf diese haben Krebspatienten einmalig im ersten Halbjahr nach Neuverordnung einer der oben genannten Medikamente Anspruch.
»Das Gute ist: In der Regel haben Sie diese Medikamente nicht auf Lager, sondern müssen sie bestellen. Das gibt Ihnen die Zeit, sich auf die Beratung bei der Abgabe vorzubereiten«, sagte Dartsch und nannte verschiedene Informationsquellen (siehe Kasten). Denn die Angst, etwas Falsches zu sagen, sollte niemanden dazu verleiten, gar nichts bei der Abgabe zu sagen. »Bereiten Sie auch immer kurze, schriftliche Informationen vor, die Sie dem Patienten mitgeben«, so einer von Dartsch’s wichtigsten Ratschlägen. Auch hier gibt es Vordrucke bei den genannten Quellen.
Die oralen Krebsmedikamente wirkten zwar durchaus zielgerichteter als klassische Chemotherapien, trotzdem haben sie zahlreiche, teils schwere Nebenwirkungen, davon auch einige sehr häufige Klasseneffekte wie an Haut und Schleimhäuten, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen, Müdigkeit und Schwindel. Das muss bereits vor Therapiebeginn von Onkologen und Apothekern angesprochen werden. Der Patient braucht zum Beispiel je nach Substanz und Risikoprofil eine antiemetogene Prophylaxe oder ein Rezept für Loperamid, falls es zu starkem Durchfall kommt – und er muss genau wissen, wann er sofort zum Arzt muss. Ebenso braucht es Hinweise zur Hautpflege und zum Sonnenschutz.