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Sachverständigen-Ausschuss

Die Gründe, weshalb Sildenafil Rx-pflichtig bleibt

Vor etwa einem Monat hat sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht gegen einen OTC-Switch von Sildenafil und Tadalafil ausgesprochen. Das jetzt veröffentlichte Protokoll verrät einige der Gründe. Darin findet sich auch ein Vorschlag, die Potenzmittel vom Versandhandel auszuschließen.
Daniela Hüttemann
18.08.2023  14:00 Uhr
Sinnvoll wäre ein Ausschluss vom Versandhandel für Potenzmittel

Sinnvoll wäre ein Ausschluss vom Versandhandel für Potenzmittel

Neben diesen und weiteren pharmazeutisch-medizinischen Aspekten ging es aber auch um die Frage, ob eine Freigabe von Phosphodiesterase-5-Hemmern, zu denen neben Sildenafil und Tadalafil auch noch Vardenafil und Avanafil gehören, aus der Verschreibungspflicht den Handel mit gefälschten Produkten im Internet reduzieren könnte. Dafür konnten die Antragsteller jedoch keine belastbaren Daten vorlegen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hofft auf einen solchen Effekt und hatte ursprünglich nach dem ersten negativen Experten-Votum vom Januar 2022 dann vergangenen Dezember gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung angekündigt, den OTC-Switch trotzdem forcieren zu wollen, eben aus dem Grund, den illegalen Handel einzudämmen. 

Ein Ausschussmitglied merkte an, dass die einzige zielführende Maßnahme zur Bekämpfung des illegalen Handels der Ausschluss des Versandhandels für diese Produkte sei, wie es auch bei der »Pille danach« eingeführt wurde. Levonorgestrel und Ulipristalacetat sind seit 2015 ohne Rezept zur Notfallkontrazeption in Apotheken in Deutschland erhältlich und dürfen nicht über den Versandhandel vertrieben werden (was in diesem Fall ohnehin nicht zielführend wäre, da diese Medikamente möglichst rasch nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr genommen werden müssen, eine entsprechende Beratung bei der Abgabe Pflicht ist und sich niemand damit bevorraten soll, damit eine solche Anwendung nicht regelmäßig erfolgt).

Das Ausschussmitglied gab außerdem zu bedenken, dass ein Wegfall der Verschreibungspflicht auch einen Wegfall der Securpharm-Kennzeichnung als fälschungssicherem Merkmal bedeuten würde, da diese nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelte. Auch dies würde nicht zu einer Eindämmung des Handels mit gefälschten Potenzmitteln führen, wenn diese Prüfinstanz fehlen würde.

Des Weiteren spiele für den illegalen Handel der Preis der Präparate eine entscheidende Rolle, heißt es im Protokoll. In Deutschland seien aber zugelassene, verschreibungspflichtige Sildenafil-Präparate preiswert verfügbar. In anderen Ländern seien die Preise nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht zum Teil drastisch erhöht worden. Der Schwarzmarktpreis liegt dagegen laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weit über dem von illegalen Drogen. Die Margen seien sehr lukrativ durch die vergleichsweise günstigen Herstellungskosten. Viagra® sei eines der am häufigsten gefälschten Arzneimittel.

Auf die Frage, ob es eine Strategie gebe, um sicherzustellen, dass Anwender nach einem OTC-Switch die Präparate nicht einfach im Internet kaufen, traf der Antragsteller laut Protokoll keine Aussage.

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