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Kleine Anfrage

Details zu Vereinbarungen mit Cannabis-Produzenten

Die FDP lässt nicht locker. Mit Blick auf die Marktsituation von Medizinalhanf gibt es aus ihrer Sicht noch viele offene Fragen. In einer Kleinen Anfrage hat die Fraktion daher erneut bei der Bundesregierung nachgehakt. Die Antwort liegt nun vor.
Jennifer Evans
10.06.2020  17:08 Uhr

Darf Überschuss ins Ausland verkauft werden?

Grundsätzlich gehen Eigentum und Besitz der Blüten direkt nach der Ernte vom Hersteller auf die Cannabisagentur über. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Rechnung für das Cannabis innerhalb einer Frist von 30 Tagen fällig ist, nachdem die Blüten abgabefähig sind. Jedoch könne der Auftraggeber den Produzenten dazu verpflichten, die Blüten bis zu 12 Monate lang zu lagern.

Für die FDP stellt sich außerdem die Frage, ob grundsätzlich ein Produktionsüberschuss ins Ausland verkauft werden darf. In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu lediglich: »Die Cannabisblüten sind für die Versorgung der Patienten in Deutschland vorgesehen.«

Auf Nachfrage der Fraktion gibt es zudem Zahlen in Bezug auf die jährlichen Kosten für Medizinalhanf. Pro Lieferjahr geht die Bundesregierung demnach von etwa 5,5 Millionen Euro für den Ankauf des gesamten entstehenden Bedarfs aus. Werden die maximalen 150 Prozent ausgeschöpft, sind es 7,3 Millionen Euro. Allerdings seien in dieser Summe weder die Distributionskosten noch die Aufwendungen für die Cannabisagentur berücksichtigt. Was die Bereitstellung von in Deutschland hergestellten Cannabisblüten betrifft, erwartet die Bundesregierung aufgrund der Coronavirus-Krise zeitliche Verzögerungen bei der ersten Auslieferung. Diese war ursprünglich für Mitte Oktober bis Mitte November 2020 geplant.

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