»Der Einlöseweg EGK löst keine Probleme« |
Der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse fordert, dass die E-Rezept-Einführung zunächst mit Papierausdrucken flächendeckend gestartet werden soll. / Foto: Buse
PZ: Herr Buse, auch der deutsche Versandhandel hat das E-Rezept stets als »Gamechanger« gesehen und sich Umsatzsteigerungen erhofft. Nach dem eigentlichen flächendeckenden Start, der für Januar 2022 vorgesehen war, ist eine der beiden Testregionen abgesprungen und in der andere testen wenige Praxen und Apotheken das E-Rezept. Wie ist der Start aus Sicht der deutschen Versandapotheken zu bewerten?
Buse: Das ist schon mit Enttäuschung und etwas Verwunderung verbunden. Grundsätzlich scheint es in Deutschland kaum möglich zu sein, große (digitale) Infrastrukturprojekte umzusetzen, hier müssen wir besser werden. Der Rückzug der KVSH kurz vor Projektstart irritiert. Denn der Übertragungsweg via E-Mail ist eigentlich smart, er war nur so wohl niemals spezifiziert worden. Es war dann auch für uns nicht klar, weshalb die Ärzte in Schleswig-Holstein nicht wenigstens die Kernwege, also die Code-Ausdrücke und die Gematik-App, nutzen, um teilzunehmen.
PZ: Die Kritik des Datenschutzes in Schleswig-Holstein bezog sich auch auf einige Apotheken-Apps, in denen nach Einscannen des Codes Rezept-Informationen einsehbar waren. Auch deutsche Versender bieten die Scan-Funktion in ihren Apps an. Welchen Umgang mit dem Token empfehlen Sie ihren Mitgliedern?
Buse: Der Token an sich ist kein Gesundheitsdatensatz, er enthält keine persönlichen Daten, vielmehr dient er als Schlüssel zum Abruf der Daten. Das Einscannen des Codes ist somit unproblematisch. Allerdings sollte er unserer Einschätzung nach nicht direkt in den Apps ausgelesen werden – das darf nach unserer Lesart zurzeit nur die Gematik-App. Fernab dieser Frage sollten wir so schnell wie möglich mit den Papierausdrucken starten, um das System voranzubringen.
PZ: Diese Aussage verwundert – schließlich tritt der BVDVA für eine Digitalisierung des Verordnungssystems ein. Die Aushändigung von Codes auf Papier ist nicht wirklich fortschrittlich.
Buse: Ist sie auch nicht. Wir sollten in dieser Startphase jedoch pragmatisch agieren. Das wichtigste Ziel ist es jetzt, die Leute mitzunehmen, um eine hybride Startphase zu ermöglichen, in der erst die Ausdrucke vorherrschen und mit der Zeit immer mehr die digitalen Übertragungswege genutzt werden. Viel problematischer finde ich es, dass jetzt mit der elektronischen Gesundheitskarte Lösungswege aufgemacht werden, die eigentlich dem Potential der Digitalisierung entgegenwirken. Dieser Einlöseweg bringt keine Entlastung im System.
PZ: Diese Ansicht überrascht wiederum nicht. Schließlich würden von der EGK-Lösung insbesondere die Vor-Ort-Apotheken profitieren…
Buse: Wir lösen damit keine Probleme, sondern schaffen uns neue. Hier ein paar Beispiele: Die gesamte Anbindung der Telemedizin ist dann so nicht mehr möglich. Die Abläufe in den Praxen werden dadurch auch nicht effizienter, insbesondere im Hinblick auf die Ausstellung von Folgeverordnungen. Ebenso unklar ist, wie man Verordnungen für Dritte einlösen soll – muss dann künftig immer die EGK des Dritten mitgenommen werden? Auch die Arzneimittelversorgung von Pflegeheimbewohnern stellt diese Lösung vor neue Herausforderungen. Wie soll das gehen? Muss ich mir als Apotheker dann künftig die EGKs aller Heimbewohner besorgen?
PZ: Welche digitale Alternative schlagen Sie vor?
Buse: In der Zusammenarbeit der Heilberufe setze ich mich sehr für die KIM-Übertragung ein. Die ist komplett digital, bewegt sich innerhalb der TI und ermöglicht eine Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation zwischen Heilberuflern. Das könnte zu einem Meilenstein insbesondere im Bereich der Heimversorgung und Zytostatikaversorgung werden.
PZ: Gegen den KIM-Messenger spricht das Makel- und Zuweisungsverbot. Bis auf die Zyto-Versorgung sind auch im E-Rezept-System keine Verordnungszuweisungen von Ärzten zu Apotheken möglich.
Buse: Nein, laut Patientendatenschutzgesetz ist der KIM-Messenger für alle gesetzlich zugelassenen Versorgungsformen nutzbar.
PZ: Zurück zur Token-Übertragung. Im SGB V steht auch, dass für die E-Verordnungen nur die Dienste der TI genutzt werden dürfen. Wenn man das genau nimmt, wären alle Plattform- und Versender-Apps mit Foto-Funktion nicht zulässig. Wie sehen Sie das?
Buse: Ich möchte wiederholen, dass der Token keine Verordnung ist und soweit datenschutzkonform, frei übertragen, aber nicht »gemakelt« werden kann. Erst das Auslesen macht ihn zum Rezept. Dazu muss der Anbieter an die TI angebunden sein, die Rahmenbedingungen dafür sind soweit klar. Man wird den Verbrauchern nicht verbieten können, wie und wo sie ihren Codes einlösen. Im Übrigen ist es aus meiner Sicht auch keine intelligente Digital-Strategie, nach Verboten zu rufen.
PZ: Insbesondere die Plattformen und die EU-Versender haben große Beträge in diese Apps und die E-Rezept-Strategie investiert. Nun ist das System weit davon entfernt, flächendeckend anwendbar zu sein. Einige Konzerne setzt das wirtschaftlich unter Druck. Leiden auch die deutschen Versender unter der schleppenden Einführung? Wurden auch hier zu früh investiert?
Buse: Es liegt in der Natur der Dinge, dass Investitionen nicht immer oder zeitnah zum Erfolg führen, insbesondere wenn es um grundsätzliche neuartige Übertragungswege geht. Allerdings ist es im Hinblick auf die Zeitschiene etwas anders gelagert, da viele Marktteilnehmer auf gesetzliche Fristen vertraut haben. Aus meiner Sicht sind die Versandapotheken aus Deutschland schon allein deswegen etwas vorsichtiger gewesen, weil sie nicht über so große finanzielle Mittel verfügen wie andere europäische Anbieter oder die Plattformen. Aber natürlich haben auch die Versandapotheken aus Deutschland in die App-Entwicklung, die Token-Funktion, Softwareentwicklung und andere E-Rezept-bedingte Punkte investiert.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.