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Pflegeneuordnungsgesetz
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Das fürchtet der DAV

Ziel des Pflegeneuordnungsgesetzes ist, die Finanzen der Pflegeversicherung zu stabilisieren und die Versorgung zu optimieren. Grundsätzlich begrüßt dies der Deutsche Apothekerverband (DAV). Zweifel gibt es aber hinsichtlich der Streichung des eigenständigen Pflegemittelbudgets von bisher 42 Euro pro Monat.
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 17.06.2026  11:30 Uhr

Empfehlungen des DAV

Hinsichtlich der benannten systemischen Risiken fordert der DAV eine Nachjustierung beim Referentenentwurf. Damit soll das Ziel, Flexibilisierung und Prävention in Einklang zu bringen, verfolgt werden. Der Infektionsschutz müsse strukturell in der häuslichen Pflege gesichert werden.

  1. Der Infektionsschutz soll durch einen autonomen, zweckgebundenen Leistungsanspruch nach § 40 Absatz 2 SGB XI abgesichert werden.
  2. Eine gesetzliche Verankerung des Infektionsschutzes als Bestandteil der häuslichen Versorgungsziele muss gewährleistet werden.
  3. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis und die Anspruchsvoraussetzungen gilt es seitens der GKV zu konkretisieren.
  4. Auch in die Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI (neu) sei der Infektionsschutz zu inkludieren.
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