| Carolin Lang |
| 01.04.2020 10:26 Uhr |
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) definiert selbstgemachte Masken als »Community-Masken« oder »DIY-Masken«, die beispielsweise in Eigenherstellung aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Es weist darauf hin, dass Träger solcher Masken sich nicht darauf verlassen können, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde. Das Tragen könne lediglich die Geschwindigkeit des Atemstroms und Tröpfchen-Auswurfs reduzieren. Fest gewebte Stoffe seien in diesem Zusammenhang besser geeignet als leicht gewebte Stoffe. Außerdem könnten selbstgemachte Masken dazu beitragen, das Bewusstsein für »social Distancing« sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen zu stärken.
Anbieter sollten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich weder um ein Medizinprodukt noch um persönliche Schutzausrüstung handelt. Die Beschreibung oder Bezeichnung der Maske darf laut BfArM nicht auf eine nachgewiesene Schutzfunktion hindeuten.
Den besten Schutz vor einer Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potenziell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten. Dabei sollte der Träger einige Regeln berücksichtigen: