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Impfdokumentation
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Das Ende der Covid-19-Zertifikate

Ab 2024 wird es keine digitalen Covid-19-Zertifikate mehr geben. Die Möglichkeit zur Erstellung solcher Bescheinigungen läuft zum Jahresende aus, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) laut ABDA informiert.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 01.12.2023  16:00 Uhr

Während der Corona-Pandemie waren sie essenziell: die digitalen Nachweise über erfolgte Covid-19-Impfungen beziehungsweise über die Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung. Auch eine negative Testung auf das Coronavirus konnte so belegt werden. In den öffentlichen Apotheken wurden elektronische Covid-19-Impf- und Covid-19-Genesenenzertifikate bislang über das Apothekenportal der Digitalgesellschaft Gedisa generiert. Zum Jahresende wird die Möglichkeit zur Zertifikat-Ausstellung nun generell eingestellt. Über eine entsprechende Info des BMG hat die ABDA heute in einem Rundschreiben informiert.

Das im Jahr 2021 von der Europäischen Union eingeführte digitale Covid-19-Zertifikat war europaweit anerkannt und auch bei Reisen ins EU-Ausland unentbehrlich. Insgesamt galt es weltweit in 67 Ländern. Die entsprechende EU-Verordnung über das Zertifikat ist bereits zum 30. Juni 2023 außer Kraft getreten. Die technischen Systeme, die die länderübergreifenden Zertifikatsprüfungen ermöglichen, werden laut BMG aber übergangsweise bis zum 31. Dezember 2023 weiterbetrieben. Somit ist hierzulande zunächst auch die Ausstellung der Zertifikate weiter möglich. Zum Jahresende ist dann Schluss.

RKI-Schnittstelle gekappt

Wie das BMG informiert, wird die Internetseite (web.impfnachweis.info) und die Desktop-Anwendung (Desktop-Client) bis zum 31. Dezember 2023 deaktiviert. Falls der Client ausschließlich zum Ausstellen der Impfzertifikate genutzt wurde, könne er gelöscht werden, heißt es. Auch die Schnittstelle zum Robert-Koch-Institut (RKI) zur Ausstellung der Zertifikate wird demnach gekappt. Darauf basierende Softwarelösungen seien dann nicht mehr funktionsfähig.

Bislang können die Covid-19-Zertifikate als QR-Code auf einem Smartphone in der sogenannten CovPass-App hinterlegt werden; per CovPass-Check-App können Informationen zum Impf-, Genesenen- oder Teststatus der Person abgerufen werden. Mit dem Ende der Zertifikate sollen laut BMG auch die beiden Apps eingestellt beziehungsweise die CovPass-App in einen »Walletmodus« versetzt werden. Die darin gespeicherten Zertifikate bleiben erhalten, eine Aktualisierung ist aber ab 2024 nicht mehr möglich.

Für künftige international kompatible Nachweise über Impfungen gibt es laut BMG derzeit noch keine finale Lösung. Zwar führe die Weltgesundheitsorganisation WHO derzeit ein System zum internationalen Austausch von Impfzertifikaten (Global Digital Health Certification - GDHC) ein. Dieses stelle aber zunächst keinen vollwertigen Ersatz für die EU-Systeme dar und werde bisher von sehr wenigen Staaten genutzt, heißt es. Da es keine vergleichbare Akzeptanz im internationalen Reise- und Rechtsverkehr biete, sei Deutschland aktuell nicht an dieses System angeschlossen.

Künftig könnte die elektronische Patientenakte (EPA) für die Impfdokumentation maßgeblich sein: »Deutschland prüft derzeit, wie unter Nutzung der elektronischen Patientenakte ein dauerhaftes System zur digitalen Impfdokumentation und zur Nachweisführung erreicht werden kann«, so das BMG.

 

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