Das »Einheitszeichen« der Firma Wenderoth |
Treffend überschrieb Holger Goetzendorff so ein Kapitel in seiner Publikation »Der lange Weg zum Apotheken-Wahrzeichen« (1991). Keines der drei vorgestellten Zeichen fand nach der Machtergreifung die Zustimmung des Reichsapothekerführers, der einen neuen »Wettbewerb« initiierte.
Der Siegerentwurf von Paul Weise (1890 bis 1981) erfuhr nachträglich eine entscheidende Veränderung. Der Reichsapothekerführer fügte eine Lebensrune statt des ursprünglich vorgesehenen weißen Kreuzes in den Entwurf ein. Der Künstler erhielt kurz darauf Berufsverbot. Das 1936 eingeführte Zeichen, ein gotisches A mit Lebensrune, nutzten bald die meisten Apotheken, denn die Reichsapothekerkammer hatte es kostenlos an alle Apotheken versendet mit der Aufforderung, es gut sichtbar anzubringen.
Nach dem Krieg flammte die Diskussion in der Fachpresse bezüglich eines neuen Apothekenzeichens erneut auf. Man entschied, nach grundsätzlicher Überarbeitung des Designs, beim bekannten gotischen A zu bleiben und es durch Kelch und Schlange zu ergänzen. Dieses Apotheken-A, ein Entwurf des Künstlers Fritz Rupprecht Mathieu (1925 bis 2010), wurde in der Fachpresse 1951 vorgestellt und erstmals 1952 als Marke eingetragen.
Abbildung 3: »Drei-Löffel-Symbol« der Verunda. Emailleschild, um 1930, Durchmesser 50 cm; Inv.-Nr. VII E 189 / Foto: Deutsches Apotheken-Museum
Das Apotheken-Einheitszeichen der Firma Wenderoth war wohl bald nach seiner Markeinführung in Vergessenheit geraten. Die Autorin publizierte zum Thema unter anderem in der Rubrik zur »Geschichte des Apothekenwahrzeichens« auf der Website des Museums. Anhand der dortigen Hinweise erkannte es die Anbieterin des Schildes. So konnte das bislang einzige bekannte Original eines »Apotheken-Einheitszeichens« der Firma Wenderoth als Beleg für den 1928 unternommenen ersten Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Zeichen für alle Apotheken in den Bestand aufgenommen werden.