Das E-Rezept startet |
Künftig können die Verordnungen des Arztes digital als DataMatrix-Code auf das Smartphone übertragen werden. In Berlin-Brandenburg startet jetzt das E-Rezept. Bundesweit soll es dann im vierten Quartal eingeführt werden, ab 1. Januar 2022 ist der Einsatz deutschlandweit vorgeschrieben. / Foto: Imago Images/epd
Die Bundesregierung verspricht sich von dem E-Rezept, dass der Verschreibungsprozess sowohl sicherer als auch praktikabel und wirtschaftlich gestaltet werden kann. Über das E-Rezept hatte die PZ ausführlich berichtet. Die Erprobung der digitalen Verordnung im realen Versorgungsalltag in der Fokusregion ist nicht nur bei den Arztpraxen und Apotheken auf ein kleinere Anzahl begrenzt. Auch bei den Versicherten können nicht alle von Beginn an mitmachen. Zudem werden zunächst ausschließlich Fertigarzneimittel auf E-Rezepten für Versicherte der AOK Nordost verordnet. Die AOK Nordost ist die größte regionale Krankenkasse in Berlin und Brandenburg. Die elektronische Verordnung erleichtere in der Arztpraxis den Ablauf, sagt Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der mehrheitlich dem Bund gehörenden Gematik, die für den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes verantwortlich ist. »Wir wissen aus der Pilotphase, dass auch für die Arzthelferin das Management als E-Rezept eine Zeitersparnis bedeutet. Für den Patienten bedeutet es häufig, bestimmte Wege gar nicht gehen zu müssen.«
Zur Nutzung des E-Rezepts müssen sich Patienten die Gematik-App auf ihr Smartphone herunterladen. Damit können sie sich das Rezept digital übertragen lassen und bei Apotheken einlösen. Dabei muss das Smartphone mindestens das Betriebssystem iOS 12 von Apple oder Android 6 von Google haben. Patienten, die nicht über die notwendigen Geräte verfügen, werden aber nicht ausgegrenzt. Sie erhalten einen Ausdruck auf Papier, mit dem sie in der Apotheke die Medikamente erhalten.
»Das digitale Rezept eröffnet zukünftig schon bald weit mehr Service rund ums Rezept wie eine Prüfung meines Medikamentenplans auf Verträglichkeit», sagt Gematik-Chef Leyck Dieken. Dazu gehöre auch die Funktion, dass alle erhaltenen Präparate dokumentiert werden, damit man beispielsweise dem Arzt auf Anhieb sagen kann, welche Medikamente man verschrieben bekommen hat. Möglich sei auch die Erinnerung an ein Folgerezept. »Das wird sicher noch kommen.« Mit Hilfe des E-Rezepts könne man auch wichtige Texte sehr leicht in andere Sprachen übersetzen. »Damit könnte man den Beipackzettel, der auf Deutsch verfasst ist, für viele andere Bevölkerungsgruppen in Deutschland verfügbar machen.«
Das E-Rezept kann den Patienten im Idealfall auch manchen Weg ersparen, insbesondere wenn sie ein seltenes Medikament verschrieben bekommen haben, das nicht überall sofort verfügbar ist. In der App kann man nämlich eine unverbindliche Anfrage an die Apotheken in der Gegend stellen, ob das Arzneimittel vorhanden ist. Die digitale Verordnung soll es zudem allen Beteiligten erleichtern, ärztlich verschriebene Medikamente und freiverkäufliche Mittel besser aufeinander abzustimmen. Patienten können für eine höhere Arzneimittelsicherheit ihrem Arzt und ihrer Apotheke die Möglichkeit einräumen, alle eingenommenen Arzneimittel in Bezug auf Neben- und Wechselwirkungen kontinuierlich zu überprüfen.
Die elektronische Verordnung soll zum Januar 2022 verpflichtend für alle Praxen kommen, bereits ein Quartal zuvor, zum Oktober 2021, ist die digitale Variante des «gelben Zettels», also die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (EAU) vorgeschrieben.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.