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ABDA-Hauptgeschäftsführer Schmitz

»Das E-Rezept gehört in die öffentliche Apotheke«

Zum Auftakt des Deutschen Apothekertags gab Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA, einen Überblick über die vergangenen zwei Jahre. Dabei zog er politische Lehren aus der Pandemie und kritisierte deutlich das Verhalten der Kassen. Und: Schmitz fand klare Worte für die anstehende E-Rezept-Einführung.
Charlotte Kurz
22.09.2021  16:38 Uhr

Mit einer Parallele, die ins Jahr 1919 hineinreicht, begann der Hauptgeschäftsführer der ABDA, Sebastian Schmitz, seinen Geschäftsbericht über die Situation der Apotheken und der Bundesvereinigung zum Auftakt des 56. Deutschen Apothekertags in Düsseldorf. Vor mehr als hundert Jahren habe die erste Frau in einem deutschen Parlament das Wort ergriffen. Marie Juchacz sprach als erste weibliche Abgeordnete in der Weimarer Nationalversammlung am 19. Februar 1919 in der frisch gegründeten Weimarer Republik. Zwar werde die erste Frau an der ABDA-Spitze als »nicht mehr so außergewöhnlich empfunden«, aber die Wahl der ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sei dennoch »ein besonderes Ereignis in der Geschichte des Verbands«.

Die beiden vergangenen Jahre waren von verschiedenen Themen geprägt, die Schmitz in seinem Bericht jeweils kurz anriss. So endete in dieser Zeit die jahrelange Diskussion über das umstrittene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, nachdem sie 2020 mit einer Petition von Benedikt Bühler zum Rx-Versandhandelsverbot nochmal kurz aufgeflammt war. Die Bundesregierung und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ließen sich aber nicht von ihrem Weg bringen, das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) wurde im Dezember 2020 verabschiedet.

Verhandlungen zu pharmazeutische Dienstleistungen

Damit sei der Weg für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen geebnet, so Schmitz, »das wichtigste Element des VOASG«. Allerdings kritisierte der Hauptgeschäftsführer die soeben erst gescheiterten Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) deutlich. Eigentlich hätte bis zum 30. Juni ein Anspruch vertraglich geregelt werden sollen, so Schmitz. »Die Kassenseite wollte unsere Vorschläge aber nicht aufgreifen und wir rufen deshalb jetzt die Schiedsstelle an. Ich kann nicht anders, als hier meinen Unmut darüber kundzutun, dass wir uns immer und immer wieder in Verhandlungen anhören müssen, wie angespannt die Finanzlage der Krankenkassen sei und wie bedrohlich deshalb die Einführung neuer Leistungen wäre.« Der Gesetzgeber habe die Krankenkassen hier nicht mit Ausgaben bedroht, sondern er gebe ihnen die Möglichkeit, damit die Versorgung ihrer Versicherten zu verbessern, so Schmitz. Eine verbesserte Versorgung sei dabei explizites Ziel der gesetzlichen Regelungen. Zudem sei die finanzielle Belastung per Gesetz auf 150 Millionen Euro beschränkt. Damit werde die Stabilität der GKV-Finanzen sicher nicht gefährdet, so Schmitz.

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