Covid-19 häufig als Berufskrankheit anerkannt |
dpa |
PZ |
09.07.2020 12:04 Uhr |
Beschäftigte in Gesundheitsberufen sind einem höheren Risiko ausgesetzt sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Geschieht die Infektion während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, kann die Gesetzliche Unfallversicherung Covid-19 als Berufskrankheit anerkennen. / Foto: Adobe Stock/Paulista
Nach Angaben der DGUV sind alle Betroffenen im Gesundheitswesen tätig. Zudem waren zwischen März und Mai 2020 Beschäftigte im Gesundheitswesen am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK am Mittwoch mitteilte. In Berufen der Altenpflege sei die Fehlzeiten-Rate mit 1283 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten so hoch wie in keinem anderen Beruf. Ähnlich hoch sei die Rate in der Gesundheits- und Krankenpflege mit 1237 Betroffenen je 100.000 Beschäftigten. Der Durchschnittswert liege bei lediglich 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten.
In der AOK-Statistik zeigen sich regionale Unterschiede. In einstigen Corona-Hotspot-Regionen wie dem nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg oder dem Hohenlohekreis in Baden-Württemberg lag die Quote der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen etwa bei 2,2 beziehungsweise 2,1 Prozent und damit weit über dem Bundesdurchschnitt von 0,5 Prozent. Der Kreis-Gütersloh habe mit einer AU-Quote von 0,42 Prozent bis Mai 2020 noch unter dem Bundesdurchschnitt gelegen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.