Covid-19 häufig als Berufskrankheit anerkannt |
dpa |
PZ |
09.07.2020 12:04 Uhr |
Beschäftigte in Gesundheitsberufen sind einem höheren Risiko ausgesetzt sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Geschieht die Infektion während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, kann die Gesetzliche Unfallversicherung Covid-19 als Berufskrankheit anerkennen. / Foto: Adobe Stock/Paulista
Nach Angaben der DGUV sind alle Betroffenen im Gesundheitswesen tätig. Zudem waren zwischen März und Mai 2020 Beschäftigte im Gesundheitswesen am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK am Mittwoch mitteilte. In Berufen der Altenpflege sei die Fehlzeiten-Rate mit 1283 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten so hoch wie in keinem anderen Beruf. Ähnlich hoch sei die Rate in der Gesundheits- und Krankenpflege mit 1237 Betroffenen je 100.000 Beschäftigten. Der Durchschnittswert liege bei lediglich 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten.
In der AOK-Statistik zeigen sich regionale Unterschiede. In einstigen Corona-Hotspot-Regionen wie dem nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg oder dem Hohenlohekreis in Baden-Württemberg lag die Quote der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen etwa bei 2,2 beziehungsweise 2,1 Prozent und damit weit über dem Bundesdurchschnitt von 0,5 Prozent. Der Kreis-Gütersloh habe mit einer AU-Quote von 0,42 Prozent bis Mai 2020 noch unter dem Bundesdurchschnitt gelegen.
Seit 2002 sind Coronaviren auch Nicht-Fachleuten bekannt. Vertreter dieser Virusfamilie lösten damals eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.