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Infektionsschutzgesetz

Coronavirus-Sonderregeln für Apotheken gelten bis Mai 2022 

Die Coronavirus-Sonderregeln für Apotheken wie der leichtere Austausch von Rx-Medikamenten galten bislang bis Ende Juni 2021. In der am Dienstag in Kraft getretenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist auch eine Verlängerung dieser Ausnahme-Regeln vorgesehen. Die flexibleren Möglichkeiten bestehen für die Apotheken nun bis zum 31. Mai 2022.
Charlotte Kurz
02.06.2021  17:30 Uhr

Seit mehr als einem Jahr haben die Apotheken mehr Spielraum bei der Arzneimittelabgabe. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie können beispielsweise auch nicht rabattierte Rx-Medikamente abgegeben werden, wenn die verschriebene Arznei in der Apotheke vor Ort nicht vorrätig sein sollte. Damit sollen Mehrfachbesuche in der Offizin vermieden werden. Auch das Auseinzeln ist seit April 2020 für die Apotheker leichter möglich. Bei der Abgabe von Betäubungsmitteln gelten ebenfalls einige Ausnahmen, wie beispielsweise, dass Krankenhaus- und Vor-Ort-Apotheken ohne Erlaubnis an andere Apotheken Betäubungsmittel für die Behandlung von Patienten abgeben dürfen.

Bislang galt, dass diese Sonderregeln, die in der sogenannten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehalten sind, immer nur befristet möglich und an die epidemische Lage von nationaler Tragweite geknüpft sind. Diese zeitliche Befristung wurde jedoch vom Bundestag in den vergangenen Monaten immer weiter verlängert, zuletzt bis zum 30. Juni 2021. Mit dem gerade frisch in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden nun auch die Ausnahmeregeln für die Apotheken weiter verlängert. Die Apotheken können sich darauf einstellen, dass die Corona-Sonderregeln noch ein Jahr gelten, bis zum 31. Mai 2022. Damit können die flexibleren Regeln in der Offizin auch nach einem möglichen Pandemie-Ende zumindest befristet weiter fortbestehen.

Auffällig ist, dass der Gesetzgeber derzeit viele Regelungen auch über ein Ende der Pandemie hinaus weiter fortführen will. So sind die Coronavirus-Test- und Impfverordnung beispielsweise bis zu einem Jahr nach Ende der Pandemie weiter gültig. Und ganz verstetigt werden soll nun die Abgabe von Coronavirus-Schnelltests. Diese sollen laut einer geplanten Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung nun von der Pandemie komplett entkoppelt werden.

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