Zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gehört seit vergangenem Jahr auch der Einsatz von antiviralen Covid-19-Arzneimitteln sowie monoklonalen Antikörpern. Für die Abgabe dieser Präparate erhalten der Pharmagroßhandel und die Apotheken eine per Verordnung festgelegte Sondervergütung. Laut BAS-Tätigkeitsbericht flossen bis zum 18. Mai 2022 für die Abgabe von vom Bund beschafften antiviralen Arzneimitteln rund 0,85 Millionen Euro an Apotheken und Großhändler. Grundlage für die Erstattung ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Den Einsatz von Arzneimitteln mit dem antiviralen Wirkstoff Remdesivir finanzierte hingegen der Bund. Das BAS erstattete dem Bund dafür rund 23,3 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds.