Corona-Tests waren größter Ausgabenfaktor |
Der zweitgrößte Ausgabenblock umfasste die Kosten für Impfungen und die Abgabe von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2, die zusammengefasst laut BAS-Bericht bis zum 18. Mai 2020 mit rund 5,71 Milliarden Euro zu Buche schlugen. Grundlage ist die Coronavirus-Impfverordnung. Da an den Impfungen verschiedene Leistungserbringer beteiligt sind, erstattete das BAS die Kosten dafür an die Länder, die KVen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Apothekenrechenzentren. In diesem Ausgabenblock führt das BAS im Tätigkeitsbericht 2021 auch die Kosten für die Abgabe von Impfstoffen an die Leistungserbringer auf. Dafür erstattete das BAS den Apotheken bis zum 15. Juli 2022 etwa 133,3 Millionen Euro Netto und dem Pharmagroßhandel 159,2 Millionen Euro Netto, teilte Pressesprecherin Kolanoski mit.
An dritter Stelle bei den Ausgaben kamen Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für die Nichtbelegung von Betten. Dafür, dass sie in der Zeit vom 18. November 2020 bis zum 15. Juni 2021 Betten für Covid-19-Patienten freihielten, flossen aus dem Gesundheitsfonds rund 5,53 Milliarden Euro an die Krankenhäuser.
Damit sich Ältere, Risikopatienten und Menschen mit geringerem Einkommen gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus schützen konnten, gaben Apotheker nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 15. April 2021 FFP2-Masken an bestimmte Personengruppen ab. Dafür erhielten sie insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds.
Diesen Gesamtbetrag schüttete das BAS in zwei Wellen an die Apotheken aus. In der ersten Welle vom 15. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 konnten sich über 60-Jährige, Menschen mit Vorerkrankungen und Bezieher von Arbeitslosengeld II jeweils drei Schutzmasken in den Apotheken kostenfrei abholen. Die Apothekenteams mussten in dieser Zeit einen enormen Ansturm bewältigen. Zur Finanzierung der bis zum 6. Januar 2021 abgegebenen Schutzmasken zahlte das BAS pauschal 491,4 Millionen Euro an den Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken, der die Mittel an die Apotheken ausschüttete.
In der zweiten Phase vom 7. Januar 2021 bis zum 15. April 2021 hatten laut Verordnung über 60-Jährige, Risikopatienten und Arbeitslosengeld-II-Empfänger Anspruch auf zwölf zusätzliche Schutzmasken. Dafür schickten ihnen die Krankenkassen Gutscheine zu, die sie in den Apotheken einlösen konnten. Für je sechs Masken mussten sie einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. Für die Abgabe der Schutzmasken in der zweiten Abgabe-Phase erstattete das BAS den Apotheken rund 1,6 Milliarden Euro über den Gesundheitsfonds, informierte Pressesprecherin Kolanoski.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.