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BAS-Jahresbericht 2021

Corona-Tests waren größter Ausgabenfaktor

Für Corona-Maßnahmen wurden bis Mai 2022 Milliarden über den Gesundheitsfonds ausgeschüttet. Den größten Ausgabenblock machten PCR- und Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 aus, gefolgt von den Kosten für Impfungen und Impfstoffe gegen Covid-19. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht für 2021 hervor, den das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) am Freitag veröffentlicht hat.
Anne Orth
21.07.2022  11:00 Uhr

Viele Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben im vergangenen Jahr nicht die Krankenkassen selbst bezahlt, sondern sie wurden aus dem Gesundheitsfonds vergütet. Dabei rechneten die Leistungserbringer ihre Leistungen mit dem BAS ab, das die Mittel aus dem Gesundheitsfonds verwaltet.

Nun liegt der Tätigkeitsbericht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) für 2021 vor. Daraus lässt sich erkennen, wie viel Geld das BAS den einzelnen Leistungserbringern ausgezahlt hat. Erstattet hat die Behörde unter anderem Aufwendungen für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2, Schutzmasken und Impfungen gegen Covid-19.

Insgesamt sind für Corona-Maßnahmen im vergangenen Jahr rund 17,38 Milliarden Euro über den Gesundheitsfonds geflossen. Im Tätigkeitsbericht für 2021 informiert das BAS allerdings nicht nur über die Zahlungen im vergangenen Jahr, sondern über die Gelder aus dem Gesundheitsfonds, die die Behörde seit dem Inkrafttreten der verschiedenen Corona-Verordnungen bis zum 18. Mai 2022 an verschiedene Leistungserbringer ausgeschüttet hat.

Tests kosteten 13,42 Milliarden Euro

Für PCR- und Antigen-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Behörde bis zum 18. Mai 2022 allein 13,42 Milliarden Euro über den Gesundheitsfonds ausgeschüttet. Darin sind sämtliche Testungen seit Inkrafttreten der Coronavirus-Testverordnung nach § 20i SGB V am 19. Mai 2020 enthalten. Wie hoch die ausgezahlte Test-Vergütung an die Apotheken war, geht aus dem Tätigkeitsbericht nicht hervor.

Im Ausgabenblock, der sich auf die Tests auf SARS-CoV-2 bezieht, führt das BAS auch die Kosten für das Ausstellen von Covid-19-Genesenenzertifikaten auf. Für das Ausstellen von Covid-19-Genesenenzertifikaten erstattete das BAS den Apotheken bis zum 18. Mai 2022 insgesamt knapp 42 Millionen Euro Brutto aus dem Gesundheitsfonds, informierte BAS-Pressesprecherin Katharina Kolanoski.

Ausgaben für Impfungen und Impfstoffe an zweiter Stelle

Der zweitgrößte Ausgabenblock umfasste die Kosten für Impfungen und die Abgabe von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2, die zusammengefasst laut BAS-Bericht bis zum 18. Mai 2020 mit rund 5,71 Milliarden Euro zu Buche schlugen. Grundlage ist die Coronavirus-Impfverordnung. Da an den Impfungen verschiedene Leistungserbringer beteiligt sind, erstattete das BAS die Kosten dafür an die Länder, die KVen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Apothekenrechenzentren. In diesem Ausgabenblock führt das BAS im Tätigkeitsbericht 2021 auch die Kosten für die Abgabe von Impfstoffen an die Leistungserbringer auf. Dafür erstattete das BAS den Apotheken bis zum 15. Juli 2022 etwa 133,3 Millionen Euro Netto und dem Pharmagroßhandel 159,2 Millionen Euro Netto, teilte Pressesprecherin Kolanoski mit.

An dritter Stelle bei den Ausgaben kamen Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für die Nichtbelegung von Betten. Dafür, dass sie in der Zeit vom 18. November 2020 bis zum 15. Juni 2021 Betten für Covid-19-Patienten freihielten, flossen aus dem Gesundheitsfonds rund 5,53 Milliarden Euro an die Krankenhäuser.

Schutzmasken: Enormer Ansturm in den Apotheken

Damit sich Ältere, Risikopatienten und Menschen mit geringerem Einkommen gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus schützen konnten, gaben Apotheker nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 15. April 2021 FFP2-Masken an bestimmte Personengruppen ab. Dafür erhielten sie insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds.

Diesen Gesamtbetrag schüttete das BAS in zwei Wellen an die Apotheken aus. In der ersten Welle vom 15. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 konnten sich über 60-Jährige, Menschen mit Vorerkrankungen und Bezieher von Arbeitslosengeld II jeweils drei Schutzmasken in den Apotheken kostenfrei abholen. Die Apothekenteams mussten in dieser Zeit einen enormen Ansturm bewältigen. Zur Finanzierung der bis zum 6. Januar 2021 abgegebenen Schutzmasken zahlte das BAS pauschal 491,4 Millionen Euro an den Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken, der die Mittel an die Apotheken ausschüttete.

In der zweiten Phase vom 7. Januar 2021 bis zum 15. April 2021 hatten laut Verordnung über 60-Jährige, Risikopatienten und Arbeitslosengeld-II-Empfänger Anspruch auf zwölf zusätzliche Schutzmasken. Dafür schickten ihnen die Krankenkassen Gutscheine zu, die sie in den Apotheken einlösen konnten. Für je sechs Masken mussten sie einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. Für die Abgabe der Schutzmasken in der zweiten Abgabe-Phase erstattete das BAS den Apotheken rund 1,6 Milliarden Euro über den Gesundheitsfonds, informierte Pressesprecherin Kolanoski.

Einsatz von Corona-Arzneimitteln bislang weniger kostenintensiv

Zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gehört seit vergangenem Jahr auch der Einsatz von antiviralen Covid-19-Arzneimitteln sowie monoklonalen Antikörpern. Für die Abgabe dieser Präparate erhalten der Pharmagroßhandel und die Apotheken eine per Verordnung festgelegte Sondervergütung. Laut BAS-Tätigkeitsbericht flossen bis zum 18. Mai 2022 für die Abgabe von vom Bund beschafften antiviralen Arzneimitteln rund 0,85 Millionen Euro an Apotheken und Großhändler. Grundlage für die Erstattung ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Den Einsatz von Arzneimitteln mit dem antiviralen Wirkstoff Remdesivir finanzierte hingegen der Bund. Das BAS erstattete dem Bund dafür rund 23,3 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds.

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