Corona-Sonderregeln für Apotheker sollen weiter Bestand haben |
Künftig soll der Bundestag regelmäßig darüber entscheiden, ob die Sonderrechte für die Bundesregierung und die Aufrechterhaltung der Versorgungsverordnungen noch angebracht sind. Mindestens alle drei Monate sollen die Abgeordneten »über die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut entscheiden«.
Laut »Handelsblatt« kommt Spahns Ministerium damit Kritikern entgegen, die das Parlament stärker einbinden wollen. Ursprünglich hatte der Minister demnach geplant, die epidemische Notlage schon jetzt bis in den September hinein zu verlängern. Bereits in dieser Woche soll der Gesetzentwurf laut »Handelsblatt« ins parlamentarische Verfahren gegeben werden.
Einige andere Sonderregeln für Apotheker waren in den vergangenen Wochen bereits verlängert beziehungsweise verstetigt worden. Krankenhaus- und Vor-Ort-Apotheken dürfen etwa ohne Erlaubnis Betäubungsmittel für die Behandlung von Patienten an andere Apotheken abgeben. Wie die PZ berichtete, hatte das BMG die neuen BtM-Rechte schon Anfang des Jahres verlängert. Auch die Botendienstvergütung war ursprünglich als temporäre Maßnahme eingeführt worden und ist inzwischen verstetigt und im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben. Über die pandemiebedingten Lockerungen sowie die Neuregelungen der Botendienstvergütung hatte die PZ bereits ausführlich berichtet.
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