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Corona-Sonderregeln für Apotheker sollen weiter Bestand haben

Seit März des vergangenen Jahres befindet sich Deutschland offiziell in einer sogenannten epidemischen Notlage. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kann seitdem per Verordnung durchgreifen, ohne Bundestag und Bundesrat einbeziehen zu müssen. Diese Ausnahmelage soll nun bis Jahresmitte verlängert werden. Danach soll die Situation alle drei Monate neu sondiert werden. Auch die pandemiebedingten Sonderregeln für Apotheker bleiben damit vorerst bestehen.
Cornelia Dölger
Benjamin Rohrer
08.02.2021  12:30 Uhr

Parlamentarische Überprüfung alle drei Monate 

Künftig soll der Bundestag regelmäßig darüber entscheiden, ob die Sonderrechte für die Bundesregierung und die Aufrechterhaltung der Versorgungsverordnungen noch angebracht sind. Mindestens alle drei Monate sollen die Abgeordneten »über die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut entscheiden«.

Laut »Handelsblatt« kommt Spahns Ministerium damit Kritikern entgegen, die das Parlament stärker einbinden wollen. Ursprünglich hatte der Minister demnach geplant, die epidemische Notlage schon jetzt bis in den September hinein zu verlängern. Bereits in dieser Woche soll der Gesetzentwurf laut »Handelsblatt«  ins parlamentarische Verfahren gegeben werden.

Andere Sonderrechte für Apotheker wurden bereits verlängert

Einige andere Sonderregeln für Apotheker waren in den vergangenen Wochen bereits verlängert beziehungsweise verstetigt worden. Krankenhaus- und Vor-Ort-Apotheken dürfen etwa ohne Erlaubnis Betäubungsmittel für die Behandlung von Patienten an andere Apotheken abgeben. Wie die PZ berichtete, hatte das BMG die neuen BtM-Rechte schon Anfang des Jahres verlängert. Auch die Botendienstvergütung war ursprünglich als temporäre Maßnahme eingeführt worden und ist inzwischen verstetigt und im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben. Über die pandemiebedingten Lockerungen sowie die Neuregelungen der Botendienstvergütung hatte die PZ bereits ausführlich berichtet.

 

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