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Übertragung von Testergebnissen

Corona-Schnelltests: Apotheker sollen an DEMIS angeschlossen werden

Testendes Apothekenpersonal übermittelt die Testergebnisse von Coronavirus-Schnelltests zurzeit oft per Mail oder Fax ans Gesundheitsamt. Diese Meldungen sollen künftig mittels elektronischem Meldeportal »DEMIS« passieren. Allerdings erfolgt der Anschluss der Apotheker und Ärzte erst gegen Ende des zweiten Quartals 2021. Im Gespräch mit der PZ erklärt DEMIS-Experte Thomas Jenzen von der Gematik, wie das Meldeportal funktionieren wird.
Charlotte Kurz
03.03.2021  10:00 Uhr

Technisch möglich: Selbsttest-Ergebnisse per DEMIS melden

Neben den Schnelltests soll es zudem ab nächster Woche Antigen-Selbsttests zu kaufen geben, die zuhause von Laien durchgeführt werden. Hier sieht die Verordnung zur Änderung der Medizinabgabe-Verordnung bislang keine Meldepflicht vor. Das BMG verwies lediglich auf die Notwendigkeit nach einem positiven Selbsttest-Ergebnis ein PCR-Test zur Bestätigung zu machen. Zudem erklärte das BMG auf Nachfrage der PZ: »Ein Konzept, wie mit positiven Antigennachweisen bei Selbsttest umgegangen werden sollte, befindet sich derzeit in Erarbeitung und es werden verschiedene Optionen geprüft.« Demnach bleibt es bislang offen, ob künftig auch Privatpersonen ihre Ergebnisse mittels DEMIS an die Gesundheitsämter übermitteln sollen. Technisch wäre dies möglich, beispielsweise über eine Smartphone-App, so Jenzen. Damit ist noch offen, inwiefern das BMG hier eine erweiterte Meldepflicht auch für Privatpersonen vorsieht und welche Umsetzung auch politisch gewollt ist.

Die Idee eines einheitlichen Meldesystems kam bereits vor der Coronavirus-Pandemie auf. 2001 trat das Infektionsschutzgesetz in Kraft. Darin wurde das System der meldepflichtigen Krankheiten geregelt. Zudem war damals vor zwanzig Jahren bereits von elektronischen Lösungen die Rede, mit denen Daten an Gesundheitsämter übermittelt werden sollte. 2012 befragte das RKI im Rahmen einer Analyse zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen, was sie von einem künftigen einheitlichen Meldesystem erwarten würden. Fünf Jahre später (2017) beauftragte die Bundesregierung das RKI dann, DEMIS bis spätestens 2021 einzurichten. Im Zuge der Pandemie nahm die Weiterentwicklung des Meldesystems nochmal an Fahrt auf, betonte Jenzen. Das RKI ist federführend für DEMIS verantwortlich. Gemeinsam mit dem BMG, der Gematik und Fraunhofer Fokus arbeitet das RKI an der Weiterentwicklung des Meldesystems.

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