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Übertragung von Testergebnissen

Corona-Schnelltests: Apotheker sollen an DEMIS angeschlossen werden

Testendes Apothekenpersonal übermittelt die Testergebnisse von Coronavirus-Schnelltests zurzeit oft per Mail oder Fax ans Gesundheitsamt. Diese Meldungen sollen künftig mittels elektronischem Meldeportal »DEMIS« passieren. Allerdings erfolgt der Anschluss der Apotheker und Ärzte erst gegen Ende des zweiten Quartals 2021. Im Gespräch mit der PZ erklärt DEMIS-Experte Thomas Jenzen von der Gematik, wie das Meldeportal funktionieren wird.
Charlotte Kurz
03.03.2021  10:00 Uhr

Gesetz sieht Nutzung von DEMIS vor

Die gesetzliche Grundlage für den Anschluss der Leistungserbringer an DEMIS ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Dort heißt es, dass seit dem 1. Januar 2021 die Gesundheitsämter und die testenden Labore gesetzlich verpflichtet sind, die Testergebnisse über DEMIS zu versenden. Auf Anfrage der PZ erklärte das BMG, dass diese gesetzliche Vorgabe auch erfüllt wurde, alle 375 Gesundheitsämter sowie über 330 Labore seien mittlerweile an DEMIS angebunden. Im Infektionsschutzgesetz ist weiter geregelt, dass alle Meldepflichtigen, also auch Apotheken, die beispielsweise auf das Coronavirus testen, ab dem 1. Januar 2023 ihre Informationen über DEMIS melden müssen.

Aktuell ist das Meldeportal für Leistungserbringer noch in der Entwicklung. Für die Entwicklung und technische Umsetzung des DEMIS-Portals ist die Gematik im Auftrag des federführenden Robert-Koch-Instituts (RKI) zuständig. »Ab Mai steigen wir in die Pilotphase ein und werden das Meldeportal in einigen Arztpraxen und Apotheken testen«, sagte Thomas Jenzen, technischer Projektleiter bei der Gematik im Gespräch mit der PZ. Danach könne gegen Ende des zweiten Quartals 2021 die Anbindung der Apotheken an das DEMIS-Meldeportal erfolgen. Allerdings können diesen Zugang nur Apotheken nutzen, die bereits an die TI angeschlossen sind. Der Zugang sei damit nur Apotheken vorbehalten, die den entsprechenden Konnektor sowie die Institutionenkarte (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis haben, um sich identifizieren und anzumelden. Nach Angaben der ABDA sind aktuell mehrere Tausend Apotheken an die TI angeschlossen. Zwar hatte das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) vorgesehen, dass die Apotheken sich bis Ende September 2020 an die TI anbinden müssen, allerdings erklärte die Apothekerschaft vergangenes Jahr, dass diese Frist zu knapp bemessen sei.

Wie funktioniert das Meldeportal?

Doch wie sollen Apotheken die Testergebnisse über DEMIS übermitteln? »Ist eine Apotheke an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, braucht sie nichts weiter zu tun als den Browser zu öffnen und mittels Zugangslink das Meldeportal aufzurufen«, erläuterte der DEMIS-Experte Jenzen. Das Meldeportal sei dann über eine Website über den Internetbrowser, zum Beispiel Mozilla Firefox oder Google Chrome zugänglich. Der Zugangslink soll vom RKI kommuniziert werden, sobald das Portal freigegeben wird. »Zugangsdaten wie Name und Passwort sind nicht notwendig, weil wir im geschützten und abgesicherten Netz der TI sind. Die Identitäten sind vor dem Anschluss an die TI geprüft worden. Jeder Teilnehmer der TI, so auch Apotheken, können das Meldeportal aufrufen«, erklärte Jenzen der PZ. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.

Dass die Apotheken personenbezogene Daten wie etwa die Testergebnisse aktuell noch per Fax oder Mail an die Gesundheitsämter sei nur als Zwischenlösung anzusehen, so Jenzen. Diese Übermittlung sei eigentlich nicht optimal, mangels Alternativen aber momentan nicht anders möglich. Zudem hätte die Übermittlung der Daten über DEMIS den Vorteil, dass die Apotheken nicht die einzelnen Gesundheitsämter kontaktieren müssen, sondern dass bei der Eingabe der Adressinformationen der betroffenen Person das jeweils zugehörige Gesundheitsamt automatisch zugeordnet wird. »So landen die Testergebnisse automatisch bei der richtigen Stelle«, betonte Jenzen. Gewisse Felder können zudem vorausgefüllt bleiben, wie etwa die meldende Apotheke.

Allerdings müsste das Apothekenpersonal die Daten in das DEMIS-Meldeportal in einem ersten Schritt manuell eingeben, schätzt Jenzen. Die Gematik werde jedoch in einem zweiten Schritt prüfen, ob DEMIS mittels Schnittstellen auch mit anderen Systemen und Programmen kompatibel genutzt werden könne. Sicherlich wünschenswert wäre es für die Apotheken, wenn personenbezogene Daten beispielsweise aus den genutzten Termin- und Buchungsprogrammen wie die »Doctor Box«-App oder das Programm »No-Q« in das Meldeportal hinübergezogen werden könnte, ohne die Daten händisch nochmals in die Eingabemaske des DEMIS-Portals einzugeben.

Um zu erklären, wie mit dem Meldeportal umgegangen werden kann, wird es vor dem Start Informationen vonseiten der Gematik geben, so Jenzen. »Wir planen auch kurze Videotutorials, die wir auf Plattformen bereitstellen und verlinken.«

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