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Schrittweise Lockerung

Corona-Maßnahmen: Was ist neu, was bleibt

Bei ihren Gesprächen vor einer Woche haben Bund und Länder noch eher zaghaft Maßnahmen gelockert. Die vergangenen Tage preschten aber immer mehr Bundesländer mit ihren eigenen Lockerungsplänen vor und machten Druck – entsprechend umfangreich sind die Absprachen zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder vom gestrigen 6. Mai.
dpa
07.05.2020  14:22 Uhr

Das gilt weiterhin

  • In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Diese Regelung könnte in den kommenden Tagen auf weitere Bereiche ausgeweitet werden.
  • Friseure, Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.
  • Gottesdienste sind unter Auflagen wieder möglich. Das gilt auch für Taufen, Beschneidungen, Trauungen und Trauerfeiern im kleinen Kreis.
  • Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Konzerte oder Messen sollen bis mindestens 31. August 2020 untersagt bleiben.
  • Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich bis mindestens 18. Mai per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen.
  • Für Auslandsreisen gilt bis mindestens Mitte Juni die weltweite Reisewarnung.

Grundsätzliche Empfehlungen

  • Seltener und möglichst zu Zeiten mit wenig Andrang einkaufen gehen
  • Wichtige Hygieneregeln beachten wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen
  • Husten und niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Körperkontakt mit anderen Personen wie Umarmungen und Händeschütteln vermeiden
  • Möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern besser Fahrrad oder Auto nutzen
  • Zur Information nur gesicherte Quellen nutzen
  • Hilfe für ältere oder chronisch kranke Menschen anbieten, etwa in dem man für sie einkauft
  • Bei Corona-Symptomen nicht direkt zum Arzt fahren, sondern vorher telefonischen Kontakt mit der Praxis oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) aufnehmen
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