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Schrittweise Lockerung

Corona-Maßnahmen: Was ist neu, was bleibt

Bei ihren Gesprächen vor einer Woche haben Bund und Länder noch eher zaghaft Maßnahmen gelockert. Die vergangenen Tage preschten aber immer mehr Bundesländer mit ihren eigenen Lockerungsplänen vor und machten Druck – entsprechend umfangreich sind die Absprachen zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder vom gestrigen 6. Mai.
dpa
07.05.2020  14:22 Uhr
Corona-Maßnahmen: Was ist neu, was bleibt

Das ist neu

Wichtig bei allem, was ab jetzt anders ist, was kommt und was derzeit schon gilt: Auch wenn Bund und Länder regelmäßig miteinander sprechen, gibt es in mehreren Bundesländern abweichende Regelungen.

  • Angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen, soll künftig wieder stärker vor Ort über notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entschieden werden.
  • Hat ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt künftig mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage registriert, soll sofort ein regionales und  konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden. Wie die neuen Auflagen konkret aussehen, entscheiden allerdings die Länder selbst.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden bis 5. Juni verlängert, allerdings gibt es eine Erleichterung: Künftig sollen sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. In Sachsen-Anhalt dürfen sich auch außerhalb des gleichen Hausstandes bis zu fünf statt zwei Personen treffen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter für Menschen aus anderen Haushalten gilt weiter.
  • Alle Geschäfte in Deutschland können unter Auflagen wieder öffnen, die oft kritisierte Begrenzung auf 800 Quadratmeter wird aufgehoben. In mehreren Ländern war sie auch zuvor schon nicht mehr gültig.
  • Im Breiten- und Freizeitsport soll das Training unter freiem Himmel wieder erlaubt werden. Dabei muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt werden.
  • Die Fußball-Bundesliga darf die derzeit unterbrochene Saison ab der zweiten Mai-Hälfte mit Geisterspielen fortsetzen.
  • Die Besuchsbeschränkungen in Kliniken, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sollen gelockert werden. Jedem Patienten oder Bewohner soll wiederkehrender Besuch durch eine festgelegte Person ermöglicht werden. NRW und Bayern hatten hier im Vorfeld schon Besuchsmöglichkeiten ab dem Wochenende angekündigt.        
  • Über schrittweise Öffnungen der Gastronomie sollen die Bundesländer selbst entscheiden. Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Einige Länder wie Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stellten bereits eigene Pläne auch für die Gastronomie und Tourismusbranche vor. Erste Restaurants könnten bereits am 9. Mai wieder unter Auflagen öffnen.                  
  • Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen. Die Einzelheiten regeln die Länder.
  • Die Notbetreuung in den Kitas soll spätestens ab 11. Mai überall ausgeweitet werden. In einigen Ländern ist das bereits passiert. Auch weitergehende Kita-Öffnungspläne haben mehrere Länder schon bekanntgegeben. So hatte Niedersachsen die Aufnahme des Kita-Regelbetriebs ab 1. August angekündigt.
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