| Annette Rößler |
| 06.05.2026 07:00 Uhr |
Die Kombination aus Nivolumab und Relatlimab ist nun zur Behandlung von Patienten mit malignem Melanom zugelassen. Möglicherweise wird das jedoch nicht die einzige Indikation bleiben. / © Getty Images/PS3000
Seit April gibt es mit Nivolumab/Relatlimab (Opdualag® 240 mg/80 mg Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, BMS) eine neue Behandlungsoption bei malignem Melanom. Das Medikament ist indiziert zur Erstlinienbehandlung bei fortgeschrittener, also nicht resezierbarer oder metastasierter Erkrankung. Behandelt werden können Patienten ab zwölf Jahren, die mindestens 30 kg wiegen. Der Tumor muss eine PD-L1-Expression von < 1 Prozent aufweisen.
Die beiden Antikörper verstärken die gegen den Tumor gerichtete Immunantwort über zwei verschiedene Wege. Nivolumab greift am Rezeptor Programmed Death 1 (PD-1) an und verhindert, dass dessen Liganden PD-L1 und PD-L2 an diesen binden und ihn aktivieren. Dieses Wirkprinzip ist in der Onkologie mittlerweile etabliert. Relatlimab hingegen hat ein neues Target: das Lymphozyten-Aktivierungs-Gen 3 (LAG-3). Die Antagonisierung des LAG-3-Signalwegs durch Relatlimab fördert die T-Zell-Proliferation und die Zytokinausschüttung. Zusammen bewirken Nivolumab und Relatlimab eine stärkere T-Zell-Aktivierung und Antitumor-Aktivität als jeder der beiden Antikörper allein.
Die empfohlene Dosis beträgt 480 mg Nivolumab und 160 mg Relatlimab alle vier Wochen als intravenöse Infusion über 30 Minuten. Opdualag kann ohne Verdünnung angewendet oder mit 0,9-prozentiger NaCl- oder 5-prozentiger Glucoselösung verdünnt werden. Änderungen der Dosis sind nicht vorgesehen. Diverse Nebenwirkungen können aber eine Unterbrechung oder einen Abbruch der Therapie notwendig machen.
Hierzu zählen insbesondere immunvermittelte Nebenwirkungen, die jederzeit während der Therapie sowie noch mehrere Monate danach auftreten und eines oder mehrere Organe betreffen können. Möglich sind etwa immunvermittelte Entzündungen der Lunge (Pneumonitis), des Dickdarms (Kolitis), der Leber (Hepatitis), der Nieren (Nephritis), von hormonproduzierendem Gewebe (Endokrinopathie), der Haut oder des Herzens (Myokarditis). Die Patienten müssen über mögliche Anzeichen von immunvermittelten Reaktionen Bescheid wissen und bei deren Auftreten sofort einen Arzt aufsuchen. Sie sollen deshalb eine Patientenkarte erhalten und diese stets bei sich tragen.
Vor Beginn der Behandlung mit Opdualag sollte die Anwendung von systemischen Corticosteroiden und anderen Immunsuppressiva vermieden werden, weil dies die Wirksamkeit der Krebstherapie abschwächen kann. Kommt es zu immunvermittelten Nebenwirkungen, kann die systemische Gabe von Corticosteroiden aber notwendig werden. Führt dies zu einer Besserung der Nebenwirkungen, sollten die Corticosteroide langsam ausgeschlichen werden, weil anderenfalls die Nebenwirkungen wieder auftreten können.
Die Anwendung von Opdualag bei Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht verhüten, wird nicht empfohlen, es sei denn, der klinische Nutzen überwiegt das potenzielle Risiko. Zuverlässige Verhütungsmethoden sind während der Therapie und nach der letzten Gabe für mindestens fünf Monate anzuwenden. In der Stillzeit kann Opdualag außer in den ersten Tagen nach der Geburt angewendet werden, wenn dies aus klinischer Sicht notwendig ist.