Cannabis für Europa aus Europa |
Annette Rößler |
15.09.2021 13:00 Uhr |
Um ein Produkt von gleichbleibender Qualität zu erhalten, müssen alle Herstellungsschritte von Medizinalcannabis standardisiert sein. Dazu gehört auch die Trocknung der Blüten. / Foto: Getty Images/Bloomberg Creative Photos
Als der Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken 2017 in Deutschland legalisiert wurde, war es zunächst schwierig, den Bedarf zu decken. »Nach der Unterversorgung damals gibt es mit mehr als 80 Blütensorten mittlerweile ein Überangebot«, sagte Dr. Dennis Stracke, Apotheker in der Medios-Apotheke an der Charité in Berlin, am Montagabend bei der Expopharm Impuls. Mehr denn je sei daher das Apothekenpersonal als kompetenter Berater für Patienten und Verordner gefragt. Besondere Kompetenz sei in spezialisierten Apotheken vorhanden, die etwa dem Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) angehören, für den Stracke sprach.
Die Apotheke sei häufig die erste Anlaufstelle für Informationssuchende mit Fragen zu Darreichungsformen, Dosierungen und Indikationen. Die Cannabistherapie erfolge meist mit Rezepturarzneimitteln, »hier hat die Apotheke eine wichtige Rolle in der Qualitätssicherung«, sagte Stracke. Als standardisierte Rezepturen für die Herstellung von Produkten auf Cannabisbasis stünden aktuell neun NRF-Vorschriften zur Verfügung, vier zu Dronabinol, vier zu Blüten und eine zu Cannabidiol. Alternative Rezepturen seien möglich, müssten aber jeweils auf Plausibilität geprüft werden.
Für die erforderliche Identitätsprüfung sei die Dünnschichtchromatografie (DC) besonders geeignet; in seiner Apotheke sei durch eine auffällige Bande auf der DC-Platte bereits einmal eine vermutete Falschdeklaration von Cannabisblüten identifiziert worden, berichtete Stracke. Zudem habe es schon mehrfach Rückrufe von Cannabisblüten aufgrund von mikrobiellem Befall gegeben – der jeweils in Apotheken durch die mikroskopische Prüfung entdeckt worden sei.
Meist handelt es sich bei mikrobiellem Befall um Schimmel. »Um zu verhindern, dass das noch feuchte Pflanzenmaterial anfängt zu faulen oder zu schimmeln, müssen die frisch geernteten Cannabisblüten direkt weiterverarbeitet werden«, erklärte Marcus Reussmann, Director of Sales beim Cannabisproduzenten Aurora. Diese Firma betreibt im dänischen Odense die Produktionsstätte Aurora Nordic mit 9200 m2 Größe und circa 10.000 kg Jahresertrag. Von hier aus wolle man ganz Europa beliefern, so Reussmann.
Das Pendant zur allen Apothekern wohlbekannten guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) beim Anbau von Arzneipflanzen ist GACP: Good Agriculture and Collection Practice. Reussmann unterstrich, dass Aurora Nordic sowohl GMP- als auch GACP-zertifiziert sei; der Anbau der Pflanzen und die Weiterverarbeitung zur fertigen Droge beziehungsweise zum fertigen Extrakt könne daher unmittelbar – und ohne Qualitätsverlust – erfolgen.
Wichtig sei zudem, dass auf dem fertigen Produkt detaillierte Angaben zu den relevanten Parametern der Blüte oder des Extrakts gemacht würden. »Dazu gehört die genetische Dominanz der Pflanze, das Cultivar, welches als Ausgangsstoff für die Extraktion verwendet wird, das Terpenprofil sowie die Hauptterpene und ihre mögliche medizinische Wirkung«, führte Reussmann aus. Diese Informationen seien bei Produkten der Konkurrenz teilweise nicht vorhanden. Stracke bestätigte, dass auch das Terpenprofil für die Beratung in der Apotheke wichtig sei, etwa um dem Verordner bei Lieferschwierigkeiten eines bestimmten Produkts ein möglichst ähnliches vorzuschlagen.